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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: SGB II: Auswirkung einer Werkstattbeschäftigung auf die Erwerbsfähigkeit und den SGB II-Leistungsbezug

Sozialgericht (SG) Berlin, Beschluss vom 09.08.2024 - Az: S 116 AS 3726/24 ER

Autor/in:

Barkhoff, Hanna

Herausgeber/in:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Quelle:

Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2025, (01), Seite 13-14, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Barkhoff, Hanna

Der Text steht in der Zeitschrift:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, (01), Seite 13-14

Den Text gibt es seit:
2025

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Führt allein die Aufnahme einer Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen dazu, dass von einer Erwerbsunfähigkeit auszugehen ist und existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II versagt werden können? Mit dieser Frage hat sich das SG auseinandergesetzt und sie verneint. Das Verfahren nach § 44a SGB II sei nicht entbehrlich, auch wenn nach § 41 Absatz 3a, § 45 Satz 3 Nummer 3 SGB XII ein solches Verfahren im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII nicht vorgesehen sei.

Das Sozialgericht hatte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Jobcenters (Antragsgegner) zu entscheiden, mit denen dieser zuvor gewährte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgerichtsbuch (SGB) II aufgehoben hatte.

Der Antragsteller zu 1) hat eine Schwerbehinderung und lebt mit seinem 2017 geborenen Sohn, dem Antragsteller zu 2), in einem Haushalt. Der Antragsgegner bewilligte den Antragstellern zuletzt mit Bescheiden aus Ende 2023 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.

Seit April 2024 ist der Antragsteller zu 1) in einer Werkstatt für behinderte Menschen in (WfbM) beschäftigt und erhält monatlich ein Ausbildungsgeld. Mit Änderungsbescheid aus Juni 2024 bewilligte der Antragsgegner für den Zeitraum April bis September 2024 Leistungen nach dem SGB II. Hierbei berücksichtigte er das Ausbildungsgeld und einen Mehrbedarf für behinderte Menschen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Der Beitrag berichtet über das Urteil.

Wo bekommen Sie den Text?

Rechtsdienst der Lebenshilfe
https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...

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Referenznummer:

R/ZS0137/0070

Informationsstand: 07.07.2025