Icon Literatur
Icon Zeitschriftenbeitrag

Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Versorgung mit speziellem Fahrradanhänger als Leistung der Sozialen Teilhabe

Sozialgericht (SG) Aachen, Urteil vom 14.06.2024 - Az: S 19 SO 112/23

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Quelle:

Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2025, (01), Seite 31-32, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Der Text steht in der Zeitschrift:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, (01), Seite 31-32

Den Text gibt es seit:
2025

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Einschränkung | Fahrrad | Fahrradtour | Freizeit | Freizeitgestaltung | Gleichberechtigung | Hilfsmittel | Leistungen zur Teilhabe | Rehabilitationsbedarf | Rehabilitationsmittel | Schwerbehinderung | Selbstbestimmungsrecht | soziale Teilhabe | Sozialgerichtsbarkeit | Teilhabe | Teilhabeanspruch | Teilhabebeeinträchtigung | Urteil

Das Sozialgericht Aachen hatte über den Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit einer Reha-Karre (Spezial-Fahrradanhänger), als Leistung der Sozialen Teilhabe zu entscheiden.

Die Klägerin ist an spastischer Tetraparese und Tetraplegie erkrankt, was eine Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates zur Folge hat und ihre Bewegungsfähigkeit in erheblichem Umfang einschränkt. Sie nutzt einen Aktivrollstuhl mit Unterstützungsantrieb und ist in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Im März 2023 stellte sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Versorgung mit einer Reha-Karre, welchen diese an den Beklagten weiterleitete.

Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Es bestehe weder ein Anspruch auf die Reha-Karre als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich nach dem SGB V noch als Leistung der Sozialen Teilhabe. Den hiergegen erhobenen Wiederspruch begründete die Klägerin damit, dass sie selbst nicht Fahrrad fahren könne und daher auf die Reha-Karre angewiesen sei, um an Ausflügen und Veranstaltungen, die mit dem Fahrrad durchgeführt würden, teilzunehmen. In der Familie der Klägerin würden zunehmend Ausflüge mit dem Fahrrad unternommen.

Der Beklagte wies den Widerspruch zurück. Die hiergegen erhobene Klage vor dem SG war erfolgreich.

Wo bekommen Sie den Text?

Rechtsdienst der Lebenshilfe
https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...

Rechtsdienst der Lebenshilfe
https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Mehr bei REHADAT:

Schlagworte:

ICF-bezogene Informationen im ICF-Lotsen:

Referenznummer:

R/ZS0137/0073

Informationsstand: 07.07.2025