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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Dauer der Förderung / Fachliche Weisungen § 69 SGB III

Gültig ab: 01.08.2024 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Obertitel:

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III - Arbeitsförderung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, PDF, 2024, 9 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (PDF | 182 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

SGB III | Berufswahl- und Berufsausbildung: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Gültig ab: 01.08.2024 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Änderungshistorie

Aktualisierung November 2024

  • FW 69.2.13 wird vor dem Hintergrund der anstehenden Einführung des neuen IT-Fachverfahrens BAB/REHA zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise aktualisiert.

Aktualisierung am 20.12.2018

  • FW 69.1.7 wurde redaktionell angepasst.
  • FW 69.2.3 wurde redaktionell überarbeitet.
  • FW 69.2.8 wurde redaktionell angepasst.
  • FW 69.2.9: Für Fehlzeiten wegen Krankheit liegt ein wichtiger Grund nur vor, wenn Sie durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen sind (ab dem ersten Tag).
  • Bisherige FW 69.2.10 wurde mangels praktischer Bedeutung gestrichen.
  • FW 69.2.10 (neu) wurde aktualisiert.
  • FW 69.2.13 wurde zur Klarstellung redaktionell angepasst.

Neufassung

Mit dem neuen MuSchG ergeben sich zum 01.01.2018 Änderungen zu § 69 Absatz 2 Nummer 2 SGB III und redaktionelle Folgeanpassungen (BGBL. I v. 29.05.2017, S. 1228 ff.). Bereits am Tag nach Verkündigung änderte sich die Schutzfrist nach Entbindung eines behinderten Kindes auf 12 Wochen.

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x099

Informationsstand: 11.11.2024