Icon Literatur
Icon Graue Literatur

Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitslose und Beschäftigte §§ 81, 82, 83 – 87a, 111a, 131a SGB III; Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Absatz 5, 180, 183 SGB III

Gültig ab: 01.04.2025 - Gültigkeit bis: unbegrenzt

Obertitel:

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III - Arbeitsförderung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, PDF, 2025, 63 Seiten

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2025

Online-Publikation anzeigen (barrierefreies PDF | 624 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

SGB III | Berufliche Weiterbildung

Gültig ab: 01.04.2025 - Gültigkeit bis: unbegrenzt

Änderungshistorie

Fassung vom 01.01.2025

FW zu § 81

  • Klarstellung bezüglich AFBG-Vorrang bei SGBII-Leistungsbezug
FW zu § 82
  • Aufhebung § 82 Absatz 7 SGB III

Fassung vom 01.01.2025

FW zu § 81

  • Ziffer 1: Hinweise zur Ermessensausübung
  • Ziffer 2 Absatz 2: Hinweise zur Prüfung
  • Ziffer 3 Absatz 1 und 3: Klarstellungen
  • Ziffer 6 Absätze 3 bis 5: Anpassung wegen neuer Kundenprozess FbW ab 01.01.2025
  • Ziffer 7: Hinweise zum Neuen Kundenprozess FbW ab 01.01.2025
• FW zu § 82
  • Ziffer 1 Absatz 2: Klarstellung
  • Ziffer 3 Absatz 6: Job-to-Job Qualifizierung
  • Ziffer 5 Absatz 8: Klarstellung
  • Ziffer 10: redaktionelle Anpassungen
  • Ziffer 11: redaktionelle Anpassungen
  • Streichung - § 106a SGB III am 31.07.2024 ausgelaufen

Änderung § 87a: Anfügung neuer Absatz 3

FW zu § 84: Ziffer 7: redaktionelle Anpassungen
FW zu § 87a Absatz 1: redaktionelle Änderung Ziffer 1.1 Absatz 8
FW zu § 87a Absatz 2: redaktionelle Änderung Ziffer 2
FW zu § 87a Absatz 3: Neufassung Ziffer 3
FW zu § 131a:

  • Ziffer 2: Wegfall der Vergabemöglichkeit im Rechtskreis SGB II
FW zu § 183: redaktionelle Änderung Ziffer 3 und 4

Fassung vom 01.04.2024

  • Anpassung § 82 an die Rechtsänderungen durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz
  • Mit dem 7. SGB IV ÄndG werden zum 01.01.2024 neue Rechtsgrundlagen für einen elektronischen Abruf von AUB für gesetzlich krankenversicherte Kundinnen und Kunden im Rechtskreis SGB III - einschließlich aufstockender Bezieherinnen sowie Bezieher von Bürgergeld („Aufstockerinnen“ und „Aufstocker“) - geschaffen.

Fassung vom 18.08.2023

  • Änderung § 82 Absatz 9; FW 11; Verlängerung der Befristung von § 106a bis zum 31.07.24
  • FW zu § 87a: redaktionelle Änderung bei Ziffer 2

Fassung vom 01.07.2023

  • Aktualisierung Förderbeträge für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 160 Euro aufgrund 27. BAföG-Änderungsgesetz; gesetzliche Normierung der Leistung in Form einer Pauschale im Rahmen des 12. SGB II Änderungsgesetz
  • Entfristung der Weiterbildungsprämie; Überführung der Regelung in den neuen § 87a Absatz 1 SGB III
  • Einführung eines monatlichen Weiterbildungsgeldes Flexibilisierung des Verkürzungsgebots
  • Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei Grundkompetenzen
  • Gesetzliche Normierung der Förderbarkeit notwendiger sozialpädagogischer Begleitung
Darüber hinaus:
  • Berücksichtigung der Rechtsprechung im Hinblick auf gestreckte Abschlussprüfungen

Fassung vom 18.02.2021

  • Ergänzung § 82 Absatz 9; FW zu § 82: Aufnahme Ziffer 11 (Förderausschluss bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit)

Fassung vom 01.01.2021

  • Anpassung § 81 Absatz 4 Satz 4
  • Ergänzung § 82 Absatz 6; FW zu § 82: Aufnahme Ziffer 10 (Sammelantrag)
  • FW zu § 177 Absatz 5: Änderung der Rechtsgrundlage für den Kostenzustimmungsvorbehalt

Fassung vom 01.10.2020

  • Ergänzung § 82 Absatz 4 und 5, Änderung Absatz 6 (bisheriger Abs. 4)
  • FW zu § 82: Aufnahme Ziffer 6 (erhöhte Förderung), Ergänzung Ziffer 7 (Festlegung der Betriebsgröße bei der erhöhten Förderung abweichend von der Grundförderung, bisher Ziffer 6). Aufnahme Ziffer 9 (Zuständigkeit bei der Förderung Beschäftigter)
  • FW zu § 63: Ergänzung bei Pendelfahrten
  • FW zu § 87: Präzisierung bei Kinderbetreuungskosten
  • FW zu § 111a: Entscheidung über Alg-W muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen
  • Änderung in § 180 Absatz 3

Fassung vom 29.05.2020

  • Ergänzung zu § 81 Absatz 2: Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses
  • § 82 Absatz 1 Nr. 4: Reduzierung der Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahme auf 120 Stunden
  • Die Änderungen in § 111a wurden eingearbeitet
  • Die Änderung in § 131a wurde aufgenommen
  • Ergänzung zu § 180 Absatz 3: Erweiterung der Förderung beziehungsweise Zulassung bei Anpassungsqualifizierungen
  • Streichung § 327

Fassung vom 01.01.2020

  • Streichung bei Punkt 4 Absatz 3 zu § 82 Absatz 2
  • Ergänzung zu § 82 Absatz 3: AEZ bei Pflegeausbildungen
  • Ergänzung zu § 87: Verpflegungskosten – Hinweis auf LSG-Urteil
  • § 131 b wurde gestrichen
  • Die Änderungen in § 180 Absatz 4 bzgl. des Pflegeberufegesetzes wurden eingearbeitet
  • Streichung der Absätze 2 bis 4 bei § 327 Nr. 2

Fassung vom 01.08.2019

  • Die höheren Sätze für Unterkunft und Verpflegung (FW zu § 86) sowie für Kinderbetreuungskosten (FW zu § 87) wurden eingearbeitet.
  • Die Überprüfung von Angaben zu Fahrkosten wurde konkretisiert.

Fassung vom 01.01.2019

  • Die Fachlichen Weisungen zu FbW und zum Programm WeGebAU wurden zusammengefasst. Die bisherigen Weisungen zum Verfahren sind bei den jeweiligen Paragrafen integriert worden.
  • FW 1 zu § 81: Ergänzung des Absatzes 1 und 6 aufgrund der gesetzlichen Neuregelung
  • FW zu § 82: Neufassung unter teilweiser Einbeziehung der entsprechenden Regelungen aus den bisherigen FW Programm WeGebAU.
  • Wesentliche Änderungen in den Weisungen wurden mit gelb hervorgehoben.

Fassung vom 20.04.2017

  • Die Weisungen wurden in ihrer Struktur an das für Fachliche Weisungen vorgegebene Format angepasst.
  • FW zu § 81

    : redaktionelle Änderungen bei Ziffern 1 (Absätze 2 und 4), 2 (Absatz 1), 4 (Absatz 4).
  • FW zu § 85: redaktionelle Änderungen bei Ziffern 9 (Absätze 1, 3 und 4), 10 (Absatz 5).
  • FW zu § 86: redaktionelle Änderung bei Ziffer 1 (Absatz 1).
  • FW zu § 131a:

    Neufassung Ziffer 2.
  • FW zu § 131b: redaktionelle Änderung bei Ziffer 2.
  • FW zu § 180: Ergänzung bei Ziffer 3 (Absätze 1 und 2).
  • Verfahren zu § 84: redaktionelle Änderung bei Ziffer 3.5 (Absatz 2).
  • Verfahren zu § 131a: Klarstellungen bei Ziffern 6.1 und 6.2 (Absätze 2 und 3).
  • Die Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen werden als Anlage in die Fachlichen Weisungen integriert.

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x104

Informationsstand: 20.12.2024