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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Berechnungsgrundlage in Sonderfällen / Fachliche Weisungen Reha § 68 SGB IX

Gültig ab: 01.08.2023 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2023

Online-Publikation anzeigen (barrierefreies PDF | 188 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018 redaktionell angepasst. Dies ist die neugefasste Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnungsgrundlage in Sonderfällen gemäß § 68 SGB IX n. F.

Änderungshistorie:

Aktualisierung am 01.08.2023

Infolge von Feststellungen des Bundesrechnungshofes wurden die Fachlichen Weisungen um klarstellende Aspekte zu den Qualifikationsgruppen ergänzt.

Ergänzung der mit dem Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 760) eingeführten und ab 01.10.2022 in Kraft getretenen Regelung zur Berücksichtigung des allgemeinen Mindestlohns bei der Qualifikationsgruppe 4.

Aktualisierung am 20.12.2017

Die bisherigen Fachlichen Weisungen zum § 48 SGB IX wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) angepasst.

Wesentliche inhaltliche Änderung gegenüber dem bisherigen § 48 SGB IX:
  • Einführung einer pauschalen fiktiven Bemessungsgrundlage in Abhängigkeit von Qualifikationsgruppen und eines Anteils an der Bezugsgröße (Nr. 3)

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x068

Informationsstand: 01.12.2023