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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Weiterzahlung der Leistungen / Fachliche Weisungen Reha § 71 SGB IX

Gültig ab: 01.01.2025 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2025

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Änderungshistorie:

Aktualisierung zum 01.01.2020

Die Fachlichen Weisungen wurden aufgrund des zum 01.01.2020 in Kraft tretenden Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften redaktionell angepasst.
  • Korrektur des Verweises auf § 66 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 SGB IX im § 71 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 SGB IX.
Nr. 4: Ergänzung des § 119 Abs. 3 SGB III als weitere Voraussetzung für die Zahlung von Anschluss-Übg

Fassung vom 20.12.2017

Die Fachlichen Weisungen wurden gegenüber dem bisherigen § 51 SGB IX redaktionell angepasst.
  • FW 4 Absatz 4 zweiter Spiegelstrich wurde an § 46 SGB V angeglichen (Anspruch auf Krankengeld besteht vom Tag der ärztlichen Feststellung an).

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x071

Informationsstand: 16.04.2025