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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Besonderheiten / Fachliche Weisungen Reha § 116 SGB III

Gültig ab: 07.07.2023 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Obertitel:

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III - Arbeitsförderung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, PDF, 2023, 12 Seiten

Jahr:

2023

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2023

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

SGB III | Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben: Allgemeine Leistungen

Gültig ab: 07.07.2023 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Änderungshistorie

Aktualisierung zum 07.07.2023

  • Anpassung der Fachlichen Weisung aufgrund des 12. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022 (BGBl. 2022 Teil I Nummer 51, Seite 2328) hinsichtlich der zum 01.07.2023 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 87a SGB III und 180 SGB III.
  • Im Gesetzesauszug zu § 13 BAföG erfolgte die Anpassung der Beträge auf die seit 01.08.2022 geltenden Werte des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) vom 15.07.2022 (BGBl. I S. 1150).
  • Zusätzlich wird infolge der Feststellungen des Bundesrechnungshofes eine Klarstellung aufgenommen, wie bei Förderungen als Maßnahmeeinheit (Vorbereitungs- und „Haupt“-Maßnahme) die Abwicklung zum Anspruch auf Übergangsgeld umzusetzen ist.

Aktualisierung zum 01.01.2022

  • Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1387) redaktionell angepasst.
  • Darüber hinaus wurden Konkretisierungen im Hinblick auf den erleichterten Zugang zum Gründungszuschuss vorgenommen.

Aktualisierung zum 01.01.2020

  • Die Fachlichen Weisungen wurden unter anderem an die Regelungen des zum 01.01.2020 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung redaktionell angepasst und um folgende wesentliche Änderungen ergänzt:
• Nummer 3: Durch die Neuregelung werden die Zugangsvoraussetzungen für eine Teilzeitberufsausbildung erleichtert. Trotzdem ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass zumindest nachvollziehbare Gründe für die Teilzeit vorliegen müssen. Bevor eine geförderte Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt wird, ist die Zustimmung der Reha-Beraterin beziehungsweise des Reha-Beraters erforderlich.
• Nummer 6: Aufnahme einer Klarstellung zum Anspruch auf Übergangsgeld/Ausbildungsgeld während einer Vorbereitungsmaßnahme.

Aktualisierung zum 01.08.2019

  • Anpassungen aufgrund des zum 01.08.2019 in Kraft tretenden Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes und Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG). Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Bei den erleichterten Zugangsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe entfällt die Differenzierung nach Alter und Familienstand.
• Die Bedarfssätze werden auf das einheitliche Niveau nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) angepasst.
• Der förderungsberechtigte Personenkreis gem. § 60 Absatz 2 Nr. 1 SGB III wird durch den neuen Absatz 4 erweitert. Demnach haben behinderte Auszubildende auch dann einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie unter anderem jünger als 18 Jahre sind. Die bereits bestehende Öffnung für diesen Personenkreis bei der Zahlung von Ausbildungsgeld gemäß § 123 Absatz 2 SGB III (Fassung bis 31.07.2019) wird damit auf die Regelungen zur Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen übertragen und eine Regelungslücke geschlossen.

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x109

Informationsstand: 11.11.2024