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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Teilhabeplan / Fachliche Weisungen Rehabilitation und Teilhabe § 19 SGB IX

Gültig ab: 01.01.2025 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2025

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Änderungshistorie:

Aktualisierung zum 01.01.2025

Anpassung aufgrund der Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und des Neunten Buches Sozialgesetzbuches (SGB IX) ab 01.01.2025 aufgrund des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412).

Ab dem 01.01.2025 geht die Zuständigkeit für die Förderentscheidung und Finanzierung für alle Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist, von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit über. Die geteilte Leistungszuständigkeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter entfällt.

Anpassung von Punkt 2.1: Ergänzung Kundenprozess Reha SGB II sowie gleichzeitige
Beteiligung Rehabilitationsträger BA und Jobcenter.
Anpassung von Punkt 2.2.2: Konkretisierung Rückmeldefrist für Jobcenter bei Beteiligung durch
andere Rehabilitationsträger.
Anpassung von Punkt 3.5.1: Aufnahme von Regelungen zur Fallberatung / Fallbesprechung.
Anpassung von Punkt 3.5.2: Klarstellung Beteiligung BA Jobcenter.
Anpassung von 3.5.4: Beschreibung Aufgaben beteiligter Jobcenter.

Ergänzung von Inklusionsamt im gesamten Dokument

Aktualisierung zum 01.07.2023

Anpassung der Fachlichen Weisung aufgrund des 12. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022 (BGBl. 2022 Teil I Nr. 51, Seite 2328). Die Eingliederungsvereinbarung im SGB II wurde ab dem 1. Juli 2023 durch den Kooperationsplan ersetzt.

Aktualisierung zum 01.01.2023

Umbenennung Arbeitslosengeld II in Bürgergeld.

Aktualisierung zum 01.01.2022

Komplette Überarbeitung der Fachlichen Weisung aufgrund der am 01.01.2022 in Kraft tretenden Änderung des § 19 SGB IX im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02. Juni 2021 (BGBl. Jahrgang 2021 Teil Nr. 29, S. 1393 ff.). Im Fokus der Änderung des § 19 SGB IX steht die regelhafte Beteiligung der Jobcenter an der Teilhabeplanung.

Aktualisierung am 20.12.2018

Wesentliche inhaltliche Änderung ist die Definition eines verbindlichen Speichernamens für Teilhabepläne in einem beruflichen Teilhabeplanverfahren bei der BA mit Beteiligung anderer Rehabilitationsträger in Abschnitt 5.

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x019

Informationsstand: 16.04.2025