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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Berufsorientierungspraktikum / Fachliche Weisungen § 48a SGB III

Gültig ab: 01.08.2024

Obertitel:

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III - Arbeitsförderung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, PDF, 2024, 14 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (barrierefreies PDF | 197 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

SGB III | Berufswahl und Berufsausbildung: Übergang Schule - Beruf

Anlage 1 zur Weisung 202407011
Gültig ab: 01.08.2024 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Änderungshistorie

Stand der FW: 01.08.2024

Betroffene Passagen:

  • 48a.10
  • 48a.14
  • 48a.23
  • 48a.35
  • V.BOP.06

§ 48a Absatz 1 SGB III - Ziel und Inhalt

Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungspraktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jungen Menschen
1. die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt haben,
2. keine Schule besuchen und
3. bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend gemeldet sind.

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Referenznummer:

R/NV8610x079

Informationsstand: 11.11.2024