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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Erstattungsansprüche zwischen Reha-Trägern

Quo vadis, iurisdictio?

Autor/in:

Eicher, Wolfgang

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb), 2024, 71(04), Seite 205-209, München: Schmidt, ISSN: 1864-8029

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Eicher, Wolfgang

Der Text steht in der Zeitschrift:
Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb), 71(04), Seite 205-209

Den Text gibt es seit:
2024

Original-Abstract anzeigen (DOI: 10.37307/j.1864-8029.2024.04.04)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind die Regelungen über die Zuständigkeitsklärung des SGB IX bei Beteiligung mehrerer Träger der Rehabilitation (Reha) mit den §§ 14 ff. SGB IX (koordinierendes Reha-Verfahren) ab 1.1.2018 völlig neu gefasst worden; dies gilt auch für die Erstattung von Kosten einer Leistungserbringung durch einen (erst) nach §§ 14 f. SGB IX zuständig gewordenen Träger gegen den ursprünglich zuständigen.

Weil § 14 a. F. SGB IX nur eine rudimentäre Regelung in Absatz 4 Satz 3 für den Reha-Träger enthielt, an den die Sache rechtzeitig weitergeleitet worden war, hat das BSG den Weg einer „kreativ“ erweiternden Auslegung der §§ 102, 104 SGB X für den erstangegangenen gewählt, der seine Zuständigkeit geprüft und zu Unrecht angenommen hat.

Seit 2018 enthält § 16 SGB IX nunmehr eine umfassendere Normierung der Erstattungsansprüche zwischen Reha-Trägern; im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit auf die bestehende Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann, welche Fälle die neue Norm erfasst und ob bzw. wann daneben die Vorschriften der §§ 102 ff. SGB X angewendet werden können. Ziel ist eine systematische Darstellung der Erstattungsregelungen.

Wo bekommen Sie den Text?

Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb)
https://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/archiv.html

Referenznummer:

R/ZA0061/0117

Informationsstand: 10.05.2024