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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Arbeitgeber-Pflichtaufgabe Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wie die Umsetzung auch in Kleinbetrieben gelingen kann

Autor/in:

Blaufelder, Thorsten

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

praxis ergotherapie, 2018, 31(3), Seite 138-143, Dortmund: verlag modernes lernen, ISSN: 0932-9692

Jahr:

2018

Der Text ist von:
Blaufelder, Thorsten

Der Text steht in der Zeitschrift:
praxis ergotherapie, 31(3), Seite 138-143

Den Text gibt es seit:
2018

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind. Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren. Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM ist seit Mai 2004 im Sozialgesetzbuch IX (kurz: SGB IX) geregelt. Dennoch ist dieses Verfahren in vielen kleinen Unternehmen noch Neuland, obwohl die Durchführung in § 167 Absatz 2 SGB IX für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben ist.

Wo bekommen Sie den Text?

praxis ergotherapie - Fachzeitschrift für Ergotherapie
https://www.verlag-modernes-lernen.de/zeitschriften/praxis-e...

Referenznummer:

R/ZS0139/0034

Informationsstand: 29.06.2018