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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Erwartungen an das BTHG wurden enttäuscht: Jeder Mensch kann mitarbeiten

Autor/in:

Tichy, Klaus-Dieter

Herausgeber/in:

Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V. (BEB)

Quelle:

Orientierung, 2018, (04), Seite 25-26, Reutlingen: Grafische Werkstätte, ISSN: 0720-2172

Jahr:

2018

Der Text ist von:
Tichy, Klaus-Dieter

Der Text steht in der Zeitschrift:
Orientierung, (04), Seite 25-26

Den Text gibt es seit:
2018

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Der Autor führt aus, dass die Werkstatt für behinderte Menschen Personen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können eine angemessener berufliche Bildung und eine Beschäftigung anzubieten hat. Sie steht allen behinderten Menschen offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ erbringen werden. So ähnlich formuliere es der § 219 SGB IX mit Inkrafttreten des BTHG.

Am Beispiel von NRW führt er aus, dass die Werkstätten grundsätzlich allen Menschen mit Behinderungen offen stehen sollen und keine Sondereinrichtungen daneben entstehen. Möglich wurde diese Entwicklung durch einen pragmatischen Umgang mit der Definition des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung - es wurde ganz nach unten gesetzt.

Viele Menschen hätten im Vorfeld des BTHG mit dem Gesetz die Hoffnung verbunden, dass das NRW-Modell in der ganzen Bundesrepublik zur Regel werden würde, so der Autor. Diese Hoffnung sei nicht erfüllt worden, aber das BTHG schließe das NRW-Modell auch nicht aus. Es sei ausdrückliches Ziel dieses Beitrags, dafür zu werben, denn alle Menschen mit Behinderungen sollten Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben haben.

Wo bekommen Sie den Text?

Orientierung
https://www.beb-orientierung.de/

Referenznummer:

R/ZS0157/0095

Informationsstand: 27.11.2018