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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Aktuelles Urteil: Begrenzte Pflicht zur Rücksichtnahme

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Quelle:

ZB Behinderung & Beruf - ZB Digitalmagazin, 2023, (01), Köln: Eigenverlag

Jahr:

2023

Der Text ist von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Der Text steht in der Zeitschrift:
ZB Behinderung & Beruf - ZB Digitalmagazin, (01)

Den Text gibt es seit:
2023

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Bezugnahme auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Köln vom 12. Januar 2022; 3 Sa 540/21

Ist ein Arbeitnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr in der Lage, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO näher bestimmte Leistung zu erbringen, kann es die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Absatz 2 BGB gebieten, dass der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht erneut Gebrauch macht.

Er ist verpflichtet, dem leistungsgeminderten Arbeitnehmer dann innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens eine Tätigkeit zu übertragen, zu deren Erbringung dieser noch in der Lage ist. Eine Verpflichtung zur vertragsfremden Beschäftigung begründet das Gebot der Rücksichtnahme aber nicht. Ist im Arbeitsvertrag der Arbeitsort fest geregelt, ist kein Raum für die Ausübung des Direktionsrechts in örtlicher Hinsicht.

Wo bekommen Sie den Text?

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0055/0310

Informationsstand: 17.08.2023