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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Leistungen der Integrationsämter für Menschen mit einer Behinderung, die nach § 61 SGB IX ein Budget für Arbeit erhalten

Autor/in:

Zorn, Gerhard

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

br - Behinderung und Recht, 2022, 61(04), Seite 101-105, München: Boorberg, ISSN: 0341-3888

Jahr:

2022

Der Text ist von:
Zorn, Gerhard

Der Text steht in der Zeitschrift:
br - Behinderung und Recht, 61(04), Seite 101-105

Den Text gibt es seit:
2022

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Das im Jahr 2018 in Kraft getretene Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX richtet sich an Menschen mit Behinderungen, denen Arbeitgebende ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung anbieten und mit ihnen einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen.

Das Budget für Arbeit selbst umfasst einen Lohnkostenzuschuss an Arbeitgebende zum Ausgleich der Leistungsminderung der Beschäftigten und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Neben den im § 61 SGB IX selbst geregelten Ansprüchen können im Einzelfall weitere Leistungen der Rehabilitationsträger:innen und der Integrationsämter in Betracht kommen.

Die Integrationsämter können - nach Auffassung des Autors - über die in § 61 SGB IX genannten Leistungen hinaus Leistungen der begleitenden Hilfe erbringen. Soll der behinderte Mensch ein „echtes“ Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt innehaben, muss der Gesetzgeber bezüglich der Leistungen der Rehabilitationsträger:innen nachsteuern.

Wo bekommen Sie den Text?

br - Behinderung und Recht; Fachzeitschrift für Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation
(vormals: Behindertenrecht - br; Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation)
https://www.boorberg.de/3413888

br - Behinderung und Recht; Fachzeitschrift für Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation
(vormals: Behindertenrecht - br; Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation)
https://www.boorberg.de/3413888

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0059/0367

Informationsstand: 22.12.2022