Das Sozialgesetzbuch (
SGB IX) verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten die erleichterten Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote. Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen. Diese positiven Beispiele werden allerdings eher selten in das öffentliche Bewusstsein gerückt.
Der Landespreis ist daher eine Auszeichnung für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen der seit 2006 an privatwirtschaftliche Unternehmen, die über das gesetzlichen Maß hinaus schwerbehinderte Menschen fördern, vergeben wird. Der mit 3.000
EUR dotierte Preis soll dazu beitragen, dass dieses besondere Engagement honoriert und öffentlich bekannt gemacht wird. Hierfür erhält das Unternehmen neben dem Geldpreis die Berechtigung sich öffentlich für drei Jahre auf die Auszeichnung beispielsweise in Werbemaßnahmen berufen zu können.
Diese Broschüre soll aufzeigen, dass soziales Engagement sich immer lohnt und darstellen, dass dieses Engagement nicht von der Größe des Unternehmens abhängig ist. Beim Lesen dieser Broschüre wird deutlich, dass die Unternehmen, die sich bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit einem Handicap besonders verpflichtet fühlen, leistungsstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen haben, die sich in ihrer Arbeitsumgebung wohlfühlen. Und nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in ihrem Arbeitsumfeld integriert fühlen, können einen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens leisten.
[Aus: Information der Herausgebenden]