Projekt-Schwerpunkt: Stärkung der betrieblichen Prävention
Ziel des Projektes ist die Ausgestaltung des Eingliederungsmanagements für Kleinstunternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, Konzeptentwicklung und Erprobung eines 8-Punkte-Plans sowie die Ermittlung des Unterstützungsbedarfes im Rahmen der Implementierung für Kleinstbetriebe. In das Projekt sollen fünfzehn Partnerbetriebe aus der Hotel- und Gaststättenbranche einbezogen werden. Hierbei gelten folgende Kriterien: Kleinstbetriebe, mindestens ein/e längerfristig angestellte MitarbeiterIn in Teil- oder Vollzeit, bisher keine Aktivitäten oder Informationen bezüglich BEM, kein saisonales oder Eventgeschäft, kein reiner Familienbetrieb. Nach Akquisition und Auswahl der Partnerbetriebe soll ein Projekttermin vereinbart werden, da im Gegensatz zu anderen Branchen während des laufenden Gaststättenbetriebes keine Gespräche geführt werden können.
Vom Projektträger erhalten die Partnerbetriebe ein erstes Informations- und Beratungsangebot über gesetzliche und fachliche Grundlagen von Prävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Eingliederungsmanagement. Alle Informationen, Adressen und Ansprechpartner sind in einem Handlungsordner zusammengestellt, der den Partnerbetrieben überreicht wird. Zentraler Gegenstand des Projektes ist ein zu entwickelnder Plan, der nach bisherigen Überlegungen in acht Punkte untergliedert werden soll. Er soll kurz und bündig alle Aktivitäten und Verpflichtungen für den Betrieb enthalten, die bei längerfristiger Krankheit oder drohender Behinderung zu beachten sind. Die begleitenden Informationen sollen nach diesem Schema aufbereitet werden. Als Nebeneffekt soll nach einem mit dem Integrationsfachdienst abgestimmten Raster ermittelt werden, ob der Betrieb
ggf. bereit ist, Menschen mit Behinderungen auszubilden oder zu beschäftigen.
Die Projektergebnisse belegen, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagement in Kleinstbetrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes bislang kaum formal durchgeführt wird. Die vielfältigen Informationen verschiedener Rehabilitationsträger kommen in diesen Betrieben kaum zur Geltung, wenn sie unzureichend an die betriebliche Realität von Kleinstbetrieben angepasst sind. Das Integrationsamt und dessen Aufgaben sind weitgehend unbekannt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass den Inhabern und Inhaberinnen derartiger Betriebe die Gesundheit ihrer Beschäftigen unwichtig wäre. Vielmehr besteht grundsätzlich die Bereitschaft, sich des Themas betriebliche Präventionsmaßnahmen anzunehmen.
Mit dem 8-Punkte-Plan wurde modellhaft ein Instrument entwickelt, mit dem Prävention von Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung erfolgreich in Klein- und Kleinstbetrieben umgesetzt werden kann. Dadurch konnten Anregungen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Belegschaften in diesen Betrieben verankert werden. Auf bereits vorhandene Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz konnte integrierend zurückgegriffen werden.
Dieses Projekt wird durch die job-Initiative mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziell unterstützt.