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Dokumentart(en): Graue Literatur Praxishilfe/Ratgeber Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unfallverhütungsvorschrift - DGUV Vorschrift 2

Obertitel:

Vorschriften- und Regelwerk: DGUV Vorschrift, Bandnummer: 2

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2024, Stand: November 2024, 54 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Den Text gibt es seit:
2024

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

In Betrieben mit Beschäftigten ist der Unternehmer verpflichtet, den fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsätzen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit einzuholen – das besagt das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert, wie der Unternehmer diese Expertinnen und Experten einzusetzen hat, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 2 wurde erstmalig im Januar 2011 in Kraft gesetzt. Nachdem Reformbedarf identifiziert wurde, beschloss die Mitgliederversammlung der DGUV in ihrer Sitzung 2/2024 am 28./29. November 2024 einen angepassten Mustertext. Dadurch wird die bisherige DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ersetzt. Die Inkraftsetzung erfolgt durch die Unfallversicherungsträger und wird in der Regel auf deren Internetseite bekanntgegeben.

Die DGUV Vorschrift 2 definiert unter anderem die Bedingungen für die Wahl einer Betreuungsform und die Fachkundevoraussetzungen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus legt sie die erforderlichen Betreuungsumfänge und -intervalle fest und konkretisiert die Aufgaben der Fachleute in der betrieblichen Betreuung.

Die Betreuungsformen für Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (Anlage 1 und Anlage 4 DGUV Vorschrift 2) werden in der angepassten Fassung der DGUV Vorschrift 2 auf Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten ausgeweitet. Erstmalig wird der Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Betreuung ermöglicht. Zudem wird die sicherheitstechnische Fachkunde für weitere Berufsgruppen geöffnet - wie beispielweise für Absolventinnen und Absolventen der Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitswissenschaft, Biologie und Physik.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
https://www.dguv.de/de/mediencenter/publikation/index.jsp

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
https://www.dguv.de/de/mediencenter/publikation/index.jsp

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/NV9950

Informationsstand: 15.09.2025