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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Aktuelle Urteile: Mindestnote bei Bewerbung / Datenschutz beim BEM

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.

Quelle:

ZB Behinderung & Beruf, 2022, (01), Seite 14-15, Köln: Eigenverlag, ISSN: 1860-773X (Linking)

Jahr:

2022

Der Text ist von:
BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.

Der Text steht in der Zeitschrift:
ZB Behinderung & Beruf, (01), Seite 14-15

Den Text gibt es seit:
2022

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

1. Soweit sich im öffentlichen Dienst eine Stellenausschreibung insbesondere an Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des öffentlichen Dienstes richtet, kann der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, dass die erforderliche fachliche Eignung durch eine bestimmte Mindestnote des Ausbildungsabschlusses nachzuweisen ist.

2. Erfüllen schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte behinderte Menschen diese Voraussetzung nicht, reicht dies allein nicht aus, um den Arbeitgeber von der Verpflichtung zu befreien, die sich bewerbende Person zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Arbeitgeber müssen darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass sie andere Bewerber:innen, die ebenso das Anforderungsprofil nicht erfüllten, weder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen noch letztlich eingestellt haben.

Aus § 167 Absatz 2 Satz 3 SGB IX (in der bis zum 09.06.2021 geltenden Fassung, seit 10.06.2021: Satz 4) folgt nicht nur, dass Arbeitnehmer:innen auf die Art und den Umfang der im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist.

Vielmehr ergibt sich hieraus auch, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform zu erfolgen hat. Die Erreichung der Ziele des BEM erfordert nicht, dass im Verfahren mitgeteilte Diagnosedaten bekanntzumachen wären. Wenn dem Arbeitnehmer dennoch eine Einwilligung in eine solche Datenoffenlegung abverlangt wird, ist auf die Freiwilligkeit hinzuweisen.

Wo bekommen Sie den Text?

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0055/0293

Informationsstand: 26.02.2025