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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Ist eine geschlechtsspezifische Leistungsbeurteilung erforderlich?

Aus fachärztlich-internistischer Sicht

Autor/in:

Lorenz, Margarethe

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2005, 101(03), Seite 91-93, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490

Jahr:

2005

Der Text ist von:
Lorenz, Margarethe

Der Text steht in der Zeitschrift:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 101(03), Seite 91-93

Den Text gibt es seit:
2005

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Hinsichtlich der körperlichen Belastbarkeit besteht zwischen Männern und Frauen rein geschlechtsspezifisch ein Unterschied von circa 20 Prozent zu Gunsten der Männer.

In den für die Bereiche Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht geltenden Anhaltspunkten* sind aber nur beiden Geschlechtern gemeinsame absolute Belastungsgrenzen bei der Beurteilung von Herzerkrankungen festgelegt.

Für die gleiche sozialmedizinische Bewertung scheint deshalb bei Männern im Prinzip eine höhere prozentuale Einschränkung bezogen auf den geschlechtsspezifischen Normalwert gefordert zu werden.

Dieser grundsätzlich richtige Einwand muss jedoch im Kontext einer Reihe weiterer Faktoren gesehen werden, die die rein numerische ergometrische Leistungsfähigkeit in der Begutachtungssituation oft erheblich stärker beeinflussen als der Geschlechtsunterschied per se.

Bei realistischer Betrachtung der zahlreichen Einflussgrößen kann somit aus der bisher fehlenden geschlechtsspezifischen Definition der Schwellenwerte keine relevante Ungleichbehandlung abgeleitet werden.

Anmerkung:

Die Anhaltspunkte wurden inzwischen durch die Versorgungsmedizinischen Grundsätze abgelöst.

Wo bekommen Sie den Text?

Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
https://www.medsach.de

Referenznummer:

R/ZS0151/0149A

Informationsstand: 13.06.2005