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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall

Autor/in:

Wich, Michael; Scholtysik, Dirk; Grützner, Paul Alfred [u. a.]

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren, 2022, Volume 194 (Ausgabe 12), Seite 1382-1383, Stuttgart: Thieme

Jahr:

2022

Der Text ist von:
Wich, Michael; Scholtysik, Dirk; Grützner, Paul Alfred [u. a.]

Der Text steht in der Zeitschrift:
RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren, Volume 194 (Ausgabe 12), Seite 1382-1383

Den Text gibt es seit:
2022

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

COVID-19 kann als Berufskrankheit (BK 3101 nach Anlage 1 der BKV) anerkannt werden, wenn die Versicherten infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind.

Dies trifft für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, Seniorenwohnheime), in Laboratorien und bei sogenannten „anderen Tätigkeiten“ (zum Beispiel Friseurinnen und Friseure oder Optikerinnen und Optikern) zu.

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen bzw. Patientenmaterialien im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
  • klinische Symptome
  • positiver PCR-Test

Wo bekommen Sie den Text?

RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
https://roefo.thieme.de/ca/web/guest/uber-die-rofo1

RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
https://roefo.thieme.de/ca/web/guest/uber-die-rofo1

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZA0151/0001

Informationsstand: 05.12.2022