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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Allergien im Job

Bibliographische Angaben

Autor/in:

Schwalfenberg, Anja

Herausgeber/in:

Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB)

Quelle:

Allergie konkret, 2004, 14(3), Seite 8-11, Mönchengladbach: Eigenverlag, ISSN: 0344-1237

Jahr:

2004

Der Text ist von:
Schwalfenberg, Anja

Der Text steht in der Zeitschrift:
Allergie konkret, 14(3), Seite 8-11

Den Text gibt es seit:
2004

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Hauterkrankungen stehen mit deutschland- und weltweit einem Anteil von rund 30 Prozent an erster Stelle der gemeldeten Berufserkrankungen. Dabei handelt es sich in 90 Prozent der berufsbedingten Hauterkrankungen um Ekzeme, die in erster Linie an den Händen auftreten. Davon sind am häufigsten Reinigungskräfte, aber auch Auszubildende im Friseurhandwerk, in der Nahrungsmittel- und in der metallverarbeitenden Industrie betroffen.

Dabei wird das Risiko für eine irritative Hautschädigung durch vermehrte Feuchtarbeit (mehr als zwei Stunden täglich) oder durch ein vorberufliches atopisches (Hand-) Ekzem mindestens verdoppelt, weshalb Präventionsmaßnahmen eine Reduzierung von Feuchtarbeit mit sich bringen sollten. Auf einen verstärkten Hautschutz und eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Früherkennung von Hautschäden sollte außerdem geachtet werden.

Ebenfalls verbreitet sind allergische Atemwegserkrankungen, wobei Asthma bronchiale die weltweit häufigste Einzeldiagnose unter den Berufskrankheiten ist. Die Krankheitsursachen sind dabei in den meisten europäischen Ländern Mehl, Nahrungs- und Futtermittelstäube, Schweiß- und Schneidrauche, Isocyanate, aber auch Tierepithelien, Milben, Latex und Aldehyde.

Als Berufskrankheit wird eine Krankheit dann eingestuft, wenn ein behandelnder Arzt einer zuständigen Berufsgenossenschaft darüber in einer „ärztlichen Anzeige über eine Berufskrankheit“ Meldung macht. Aufgrund dessen wird dann in einem Feststellungsverfahren der Berufsgenossenschaft überprüft, ob die wesentliche Ursache der Erkrankung tatsächlich im Beruf zu sehen ist.

Dies geschieht anhand einer Arbeitsplatzuntersuchung und einer Erforschung der Arbeits- und Krankheitsvorgeschichte. Zusätzlich wird ein medizinischer Gutachter beauftragt. Ob eine Berufskrankheit vorliegt, oder nicht, entscheidet endgültig der Rentenausschuss der Berufsgenossenschaft, wobei die Anerkennung an verschiedene, strenge Bedingungen geknüpft ist. So ist es notwendig, dass verschiedene Arbeitsversuche erfolglos verliefen und die auslösende Tätigkeit eingestellt wird.

Wo bekommen Sie den Text?

ALLERGIE konkret
https://www.daab.de/daab/publikationen/allergie-konkret

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/ZS0081/0011

Informationsstand: 19.10.2004