Inhaltliche Angaben
Beschreibung:
Das steht in dem Text:
Dass die Zahl der berufsbedingten Hautkrankheiten seit den 70er Jahren ständig ansteigt, ist allgemein bekannt; es gibt jedoch wenig Literatur über die sozialen Konsequenzen, die sich aus diesen Krankheiten ergeben. Deswegen wurde in einem gemeinsamen Projekt der Dermatologischen Universitätsklinik Erlangen und des Staatlichen Gewerbearztes Nürnberg versucht, Daten zu erheben, die Aufschluss geben über die Inzidenzen für bestimmte Berufsgruppen, Behandlungszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arbeitsplatzwechsel.
Die sechs am stärksten betroffenen Berufsgruppen sind: Friseure, Ernährungsberufe (Bäcker, Köche, Metzger, Lebensmittelverkäufer), Heil- und Pflegepersonal (besonders Krankenschwestern und Zahnarzthelferinnen), Metallarbeiter (vor allem bei Exposition gegenüber wassergemischten Kühlschmiermitteln), Bauarbeiter und Reinigungskräfte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass noch ein großes Defizit hinsichtlich der primären und sekundären Prävention von berufsbedingten Hautkrankheiten besteht. Krankheitszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arbeitsplatzwechsel haben für die Betroffenen oft einschneidende Bedeutung, ebenso spielen sie eine Rolle für die Betriebe und die Solidargemeinschaft. Für die Gestaltung der hautgefährdenden Arbeitsplätze sind rechtsverbindliche Regelungen erforderlich. Regelmäßig durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen sollten nicht nur eine qualifizierte Beratung hinsichtlich der Tätigkeit, sondern vor allem auch eine fachgerechte arbeitsmedizinische Betreuung der gefährdeten Personen umfassen. Solche Untersuchungen müssen bei besonders gefährdenden Tätigkeiten rechtsverbindlich werden.