Schwerbehinderte Menschen als leistungsfähige Beschäftigte im Beruf - viele ArbeitgeberInnen können sich das kaum vorstellen. Wer schwerbehindert ist, gilt als nicht mehr einsatzfähig im Arbeitsleben - ein weit verbreitetes Vorurteil. Denn die Praxis zeigt: Häufig wirkt sich die Behinderung gar nicht aus auf die Leistungsfähigkeit im Beruf, und bei vielen Tätigkeiten können Einschränkungen durch Technik oder Unterstützung gut ausgeglichen werden.
Der gehörlose Schreiner, der von den Lippen abliest, ist mit seinem handwerklichen Geschick eine große Bereicherung für das Unternehmen. Der gehbehinderte Jurist schreibt genauso qualitätsvolle Gutachten wie die Kollegen. Die Fremdsprachenkorrespondentin formuliert auch im Rollstuhl fehlerfrei in drei Sprachen - sie benötigt lediglich eine Rampe am Eingang. Zudem sind Beschäftigte mit Handicap oft besonders motiviert und engagiert im Beruf.
All diese Beispiele aus der Praxis zeigen: Menschen mit Behinderungen sind oft produktive und wertvolle Mitarbeiter:nnen im Unternehmen.
Wer als Arbeitgeber:in oder Personalverantwortliche:r sich zum ersten Mal mit dem Thema Behinderungen befasst, hat viele Fragen:
- Welche besonderen gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden?
- Wie ist das mit dem Kündigungsschutz?
- Welche Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben stehen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung zu?
Diese Fragen beantwortet dieses Heft, das sich an Arbeitgeber:innen und deren Beauftragte, Personalverantwortliche, aber auch Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- und Personalräte sowie an betroffene Menschen selbst richtet.
Wir stellen Ihnen aber auch die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten vor, die das Integrationsamt und seine Fachdienste für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte mit Handicap bereit halten - von der kostenlosen technischen Beratung bei der Arbeitsplatz-Ausstattung bis zum Zuschuss zu den Investitionskosten.
Einen Schwerpunkt legen wir dabei in diesem Heft auf die kleinen und mittleren Unternehmen. Denn die sogenannten Kleinen stellen die Mehrheit und haben eine große beschäftigungspolitische Bedeutung:
Fast 90 Prozent der Betriebe in Deutschland beschäftigen weniger als 20 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter:innen. In diesen Kleinbetrieben arbeiten 27 Prozent der erwerbstätigen Menschen in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten (52 Prozent) arbeiten in Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeiter:innen.
Und gerade in diesen kleinen und mittleren, meist familiengeführten Handwerksbetrieben und anderen Unternehmen sind die Bedingungen für die Integration von Menschen mit Behinderungen gut - wie die Beispiele in diesem Heft zeigen. Jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dazu gehört vor allem: Gerade kleine Arbeitgeber:innen brauchen gute Informationen. Und sie brauchen im Einzelfall Beratung und Unterstützung durch externe Stellen.
Das
LVR-Integrationsamt und seine Fachdienste bieten diese Unterstützung und haben dazu ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten geknüpft. So finanziert das
LVR-Integrationsamt in jedem Handwerkskammerbezirk einen Fachberater für die Integration schwerbehinderter Menschen im Handwerk.
Andere Arbeitgeber oder Betroffene wenden sich direkt an das Integrationsamt oder den örtlichen Integrationsfachdienst. Ziel ist immer die schnelle, flexible und unbürokratische Beratung und Hilfe im Einzelfall. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam entwickeln wir gute Lösungen: Damit Behinderungen kein Beschäftigungs-Handicap bleiben.
[Aus: Information der Herausgebenden]