Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBIG/§ 42m
HwO, die am 17. Dezember 2009 (geändert am 15. Dezember 2010) als Empfehlung des Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (
BIBB) verabschiedet wurde, ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Ausbildung behinderter Menschen in diesen Ausbildungsgängen wie vom Gesetzgeber gewollt nach bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards erfolgt.
Mit seinem Beschluss vom 5. März 2009 hat der HA darüber hinaus Arbeitsgruppen initiiert, die unter Federführung des
BIBB berufsspezifische Musterregelungen erarbeiten. In diesen Arbeitsgruppen wirken Vertreter der Sozialpartner, der Kultusministerkonferenz, der Bundesministerien und insbesondere auch in der Ausbildung behinderter Menschen erfahrene Experten und Expertinnen aus Bildungseinrichtungen zusammen.
Die vom HA als Empfehlung verabschiedete Musterregelung für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau/zur Fachpraktikerin für Metallbau wird den zu-ständigen Stellen mit der Bitte zur Verfügung gestellt, sie für die Berufsausbildung behinderter Menschen zugrunde zu legen und bestehende Regelungen entsprechend zu überprüfen. Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Metallbau/zur Fachpraktikerin für Metallbau orientiert sich an dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauer/Metallbauerin.
Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerinnen für Metallbau in der Fachrichtung Konstruktionstechnik arbeiten überwiegend in Handwerksbetrieben des Metallbaus. Beschäftigung finden sie auch im Schiffsbau sowie in Betrieben, die sich auf die Verarbeitung von Metall im Aus- oder Hochbau spezialisiert haben, etwa in Dachdeckerbetrieben oder Fassadenbauunternehmen.
[Aus: Vorwort der Herausgeber]