Inhaltliche Angaben
Beschreibung:
Das steht in dem Text:
Seit Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland über die berufliche Ausbildung Behinderter gesprochen. Die Bundesanstalt für Arbeit, die Bundesländer, kirchliche und private Einrichtungen versuchen, gemeinsam mit Industrie und Handwerk das Problem ihrer Eingliederung ins Arbeitsleben zu lösen. Rehabilitierungsstätten wie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, Werkstätten für Behinderte und so weiter, bemühen sich um eine Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Behinderten, insbesondere der geistig Behinderten. Gerade diese waren bisher von allen anerkannten Berufen ausgeschlossen, weil die gestellten theoretischen und praktischen Anforderungen für sie unerfüllbar sind.
Wenn man sich unter diesem Gesichtspunkt an das Thema: Schweißen - ein Beruf auch für Behinderte? wagt, so taucht zwangsläufig die Frage auf, welche Anforderungen dieser Beruf an den Auszubildenden stellt und was man leistungsmäßig sowohl in Theorie als auch in Praxis von einem Behinderten verlangen oder zumindest erwarten kann. Aus Berufsbildern der Industrie- und Handelskammern, des Handwerks, den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik und den Einstellungsvoraussetzungen für künftige Schweißer namhafter Betriebe weiß man, dass für diesen Beruf ein abgeschlossener Hauptschulabschluss, gute Konzentrationsfähigkeit, technisches Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen und eine stabile Gesundheit die Grundlage bilden, auf die Wissen und Können aufgebaut und gefestigt werden können. Diese Anforderungen gelten, wenngleich mit möglichen Einschränkungen, für Behinderte in gleichem Maße.
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