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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: G25 und G41 - Arbeitsschutz versus Arbeitsrecht

Autor/in:

Aligbe, Patrick

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

ASU - Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin, 2025, 60(04), Seite 224-230, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0944-6052, eISSN: 2363-4669

Jahr:

2025

Der Text ist von:
Aligbe, Patrick

Der Text steht in der Zeitschrift:
ASU - Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin, 60(04), Seite 224-230

Den Text gibt es seit:
2025

Original-Abstract anzeigen (DOI: 10.17147/asu-1-433343)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Anders als vermutet werden könnte, sind die Diskussionen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen nicht gänzlich zur Ruhe gekommen. Seitens des Staates wurde erneut verstärkt betont, dass in der Durchführung von bestimmten Eignungsuntersuchungen keine Aufgabe des Arbeitsschutzes gesehen wird.

Auch stellen Arbeitgeber (teilweise auch mit Nachdruck über Rechtsanwaltskanzleien) an Betriebsärzte die Nachfrage, „was denn nun bei der Eignungsuntersuchung herausgekommen ist“.

Die nicht endenden Diskussionen um diese Fragestellungen machen es lohnenswert, wieder einmal einen aktuellen rechtlichen Blick auf die Situation zu werfen. Nachfolgend soll dies anhand der landläufig immer noch so benannten „G25“ und „G41“ erfolgen.

Wo bekommen Sie den Text?

Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
ASU
Zeitschrift für medizinische Prävention
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/

Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
ASU
Zeitschrift für medizinische Prävention
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

G25 and G41 - occupational safety versus labor law

Contrary to what might be expected, the discussion regarding the legality of aptitude tests have not completely calmed down. The Gouvernement has once again emphasised that the conduct of certin aptitude test is not seen as a task of occupational health and safety.

Employers also ask company doctors (sometime throug law firms) "what the results of the suitability test were". The never-ending discussion abiut these issues make it wothwhile to take another look at the current legal situation. In the following, this will be done using the still commonly known "G25" and "G41".

Referenznummer:

R/ZS0026/0636

Informationsstand: 04.07.2025