Inhaltliche Angaben
Beschreibung:
Das steht in dem Text:
Der Text informiert über das Berufsbild des Flugdienstberaters/ der Flugdienstberaterin und erläutert die Aspekte berufliche Situation, Aufgaben, Tätigkeiten, Anforderungen, Ausbildung, Arbeitsbelastungen, Voraussetzungen, Gefährdungen, Arbeitsschutz, Prävention und Rehabilitation.
Flugdienstberater und Flugdienstberaterinnen sind bei Luftverkehrsunternehmen angestellt. In dieser Eigenschaft müssen sie wichtige Vorbereitungen für einen Flug treffen. Das heißt, sie führen die flugvorbereitende, flugtechnische und koordinierende Beratung für die PilotInnen durch.
Dazu bereiten sie alle für die Flugdurchführung notwendigen Informationen auf, zum Beispiel Wind- und Wetterdaten oder Streckenplanung, um einen sicheren, pünktlichen und wirtschaftlichen Flug zu gewährleisten.
Flugdienstberater und Flugdienstberaterinnen arbeiten am Flughafen.
Hier sind sie in der Luftdienstberatung eines Luftverkehrsunternehmens tätig. Ihr Arbeitsplatz sind Büroräume mit technischer Einrichtung wie mehrere Computer, Funkgeräte und üblicher Büroeinrichtung.
Flugdienstberater/in ist eine bundesrechtlich geregelte Berufsausbildung im Bereich Luftverkehr, die in Form eines amtlich anerkannten Lehrgangs stattfindet.
Die Ausbildung dauert insgesamt 13 Monate und gliedert sich in drei Abschnitte:
1) Praktische Einweisung in Grundlagen: 3 Monate
2) Theoretische Ausbildung: 6 Monate (640 Unterrichtsstunden)
3) Praktische Ausbildung: mindestens 4 Monate
Rechtsgrundlage: Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Aspekte bezüglich Rehabilitation: Insbesondere bei stressbedingten Gesundheitsstörungen werden oft Rehabilitationsmaßnahmen mit umfangreichem Sportangebot, Übung von Entspannungstechniken und Maßnahmen zur Gesundheitserziehung zur Änderung von Lebensstil und Ernährung als hilfreich angesehen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Wechsel des Arbeitsplatzes erforderlich, zum Beispiel wenn bei Epileptikern mit durch Bildschirmtätigkeit ausgelösten zerebralen Krampfanfällen keine Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen mehr möglich ist. Da in diesem Fall auch verwandte Berufe mit Bildschirmtätigkeiten betroffen sind, sind berufliche Alternativen sehr begrenzt. Die Beschäftigung von behinderten Menschen ist prinzipiell, aber abhängig von Art und Ausprägung der Behinderung, möglich.