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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Jugend-Check zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Stand: 09.12.2020)

Obertitel:

Jugend-Check

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2021, 2 Seiten

Jahr:

2021

Der Text ist von:
Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)

Den Text gibt es seit:
2021

Online-Publikation anzeigen (PDF | 113 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Der Jugend-Check ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung. Mit ihm werden die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren aufgezeigt.

Das folgende Regelungsvorhaben wird aus dieser Perspektive einer Prüfung unterzogen:

Mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften sollen unter anderem Änderungen im Meisterprüfungswesen vorgenommen werden.

So sollen künftig Menschen, die die Abschluss- oder Gesellenprüfung im Sinne des § 49 Absatz 1 Satz 1 Handwerksordnung (HwO) in einem Ausbildungsberuf bestanden haben, „für den in der Ausbildungsordnung eine Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren festgelegt ist,“ für die Zulassung zur Meisterprüfung eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk nachweisen müssen, in dem sie die Meisterprüfung ablegen wollen, vergleiche § 49 Absatz 1 Satz 2 HwO.

Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Abschluss- oder Gesellenprüfung bestanden und eine Berufsausbildung mit einer Dauer von unter drei Jahren absolviert haben, soll es weiterhin möglich sein, innerhalb von zwei Jahren ab Verkündung des Gesetzes die Zulassung zur Meisterprüfung ohne den Praxisnachweis zu beantragen, vergleiche § 123 Absatz 3 HwO.

Wo bekommen Sie den Text?

Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)
https://www.jugend-check.de/

Referenznummer:

R/NV6244x03

Informationsstand: 12.05.2021