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Dokumentart(en): Graue Literatur
Titel der Veröffentlichung: Eingliederungshilfe für den behinderungsbedingten Studienmehrbedarf

Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes: Was bleibt? Was ändert sich?

Der Text ist von:
Deutsches Studentenwerk (DSW); Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, Online-Ressource

Den Text gibt es seit:
2017

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Kosten für „ausbildungsbedingte“ Mehrbedarfe können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) übernommen werden. Die Regelungen gelten weiterhin bis zum 31. Dezember 2019. Voraussichtlich ab 1. Januar 2020 werden dann die Regelungen zur Teilhabe an Bildung nach Artikel 1 des Bundesteilhabegesetzes gelten. Ausnahme: Studierende können von Neuregelungen zum Einsatz von Vermögen bereits ab 1. Januar 2017 profitieren.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsches Studierendenwerk (DSW)
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
IBS-Publikationen
https://www.studierendenwerke.de/publikationen/liste-der-pub...

Referenznummer:

R/NV5997

Informationsstand: 12.06.2017