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Dokumentart(en): Graue Literatur Drucksache Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Barrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr

Obertitel:

Vorgang - Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Deutscher Bundestag

Quelle:

Berlin: Heenemann, 2013, ISSN: 0722-8333

Jahr:

2013

Der Text ist von:
Deutscher Bundestag

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Heenemann

Den Text gibt es seit:
2013

Online-Publikation anzeigen (zum gesamten Vorgang, Permalink-ID: 55006)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Betrifft folgende Drucksachen:

  • 06.08.2013 BT-Drucksache 17/14514 (Kleine Anfrage Fraktion der SPD)
  • 22.08.2013 BT-Drucksache 17/14608 (Antwort Bundesregierung)

Vorbemerkung der Fragesteller:

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2008 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, das im März 2009 in Kraft getreten ist. Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen weist in ihrem Artikel 9 darauf hin, dass die Herstellung einer barrierefreien Umwelt Bedingung für eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens ist. Dem muss die Politik der Bundesregierung jetzt Rechnung tragen.

Aus dem Inhalt:

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) orientiert sich nach eigenen Angaben an den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Technischen Spezifikation für Interoperabilität für mobilitätseingeschränkte Reisende (TSI PRM) und der EU-Fahrgastrechteverordnung. Der Konzern bekennt sich ebenfalls nach eigener Darstellung zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den rund neun Millionen Bundesbürgern mit Behinderungen, die für die DB AG eine wichtige Kunden- und Zielgruppe darstellen. Die DB AG hat nach dem ersten Programm ab 2005 mittlerweile ein zweites Programm vorgestellt, das bis 2015 Fahrgästen mit Handicaps eine selbstbestimmte Mobilität zur Nutzung der Bahnhöfe und Züge der DB AG ermöglichen soll.

Weitestgehende Barrierefreiheit im Bahnverkehr kommt Menschen mit dauerhaften Behinderungen zugute, erleichtert und ermöglicht Mobilität für ältere Personen, Familien mit Kindern und zeitweise mobilitätseingeschränkten Menschen. Weitestgehende Barrierefreiheit und gute Fahrgastinformation dienen der Kundenbindung und Kundengewinnung für den Bahnverkehr insgesamt.

Anmerkung der Redaktion:

Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutscher Bundestag
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien
https://dip.bundestag.de/

Referenznummer:

BTDRS55006

Informationsstand: 21.01.2025