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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Klare Regeln für Rillen und Noppen: Neufassung der DIN 32984 zu Bodenindikatoren erschienen

Autor/in:

Böhringer, Dietmar

Herausgeber/in:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Quelle:

Die Gegenwart, 2011, 65(11), Seite 17-19, Berlin: Eigenverlag

Jahr:

2011

Der Text ist von:
Böhringer, Dietmar

Der Text steht in der Zeitschrift:
Die Gegenwart, 65(11), Seite 17-19

Den Text gibt es seit:
2011

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Der Text liefert einen Blick in die Arbeit des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr (GFUV) und auf den Entstehungsprozess der Normierung für Bodenindikatoren für die DIN 32984.

Im Mai 2000 erschien die erste Auflage der DIN 32984, an der zehn Jahre gearbeitet wurde. Da eine Norm alle fünf bis zehn Jahre überarbeitet werden soll, wurde 2005 die Novellierung der Norm durch den zuständigen Normenausschuss „Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte“ beschlossen. Erarbeitet wurde die Novellierung durch einen Arbeitskreis aus zehn Mitgliedern.

Man stellte ein großes Spektrum an nationalen Unterschieden fest: so gibt es deutschlandweit zur Zeit neun verschiedene Hinweise auf Bushaltestellen mit Bodenindikatoren. Trotz der Durchdachtheit jedes einzelnen Moduls, soll ein blinder Mensch, der in einer Stadt sein Mobilitätstrainingtraining absolviert, sich auch problemlos in einer anderen Stadt an Bodenindikatoren orientieren können. Gefahren treten auf, wenn ein Bodenindikator in einer Stadt auf eine Bushaltestelle hinweist, in einer anderen Stadt aber zum Beispiel auf einen Zebrastreifen.

Durchaus realistisch erscheint hierbei, dass sich blinde Menschen vielleicht schon in zehn Jahren mit Hilfe von GPS-Technologie über Satellitensignale leiten lassen und sich so alleine durch unbekannte Städte bewegen können. In Kombination mit Blindenstöcken und Bodenindikatoren entgehen blinde Menschen auch der Gefahr durch Baustellen, welche natürlich durch GPS nicht erfasst sind. Darum ist es aber zwingend notwendig, dass die Hinweise auf nationaler Ebene vereinheitlicht werden.

Im Jahr 2000 hatte der Autor damit begonnen, auf dem Gelände der Stuttgarter Nikolauspflege eine umfangreiche Teststrecke für Bodenindikatoren zu konzipieren. Circa 60 blinde Menschen testeten die unterschiedlichen Strukturen und bewerteten diese. 2008 übernahm man die bisher in der Norm nicht vorhandene Noppenstruktur und die Teststrecke um 42 verschiedene Strukturen erweitert, welche dann von blinden Menschen mit Langstock sowie von Rollstuhl und Rollator-Nutzern getestet wurde.

Die Überarbeitung der Norm berücksichtigt nicht nur die Belange blinder, sondern auch die sehbehinderter Menschen. Im Gegensatz zur zehnseitigen alten Norm umfasst die neue über 47 Seiten, um für fast alle Konstellationen präzise Vorgaben zu liefern. Nun ist es relativ leicht, bereits in der Planungsphase die Vorgaben zu prüfen.

Im Februar 2010 wurde der Normentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt, worauf 135 Änderungswünsche durch interessierte Bürger, Vereine oder Institutionen eingebracht wurden. In zehn Sitzungen wurden diese geprüft und übernommen. Im Sommer wurde die letzte Unterschrift gesetzt und seit Oktober ist die DIN 32984 in schriftlicher und digitaler Form erhältlich.

Wo bekommen Sie den Text?

Verbandszeitschrift Sichtweisen (vormals: „Die Gegenwart“)
https://www.dbsv.org/verbandszeitschrift-sichtweisen.html
https://www.sichtweisen-online.org

Die „Sichtweisen“ erscheinen online, per App, in Print und Braille und auf CD.
Alle Infos dazu gibt es beim DBSV:
https://sichtweisen-online.org/abonnement

Verbandszeitschrift Sichtweisen (vormals: „Die Gegenwart“)
https://www.dbsv.org/verbandszeitschrift-sichtweisen.html
https://www.sichtweisen-online.org

Die „Sichtweisen“ erscheinen online, per App, in Print und Braille und auf CD.
Alle Infos dazu gibt es beim DBSV:
https://sichtweisen-online.org/abonnement

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0114/0033

Informationsstand: 01.12.2011