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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Urlaub

Obertitel:

Arbeits- und Sozialrechtsinfo

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Arbeitskammer des Saarlandes

Quelle:

Saarbrücken: Eigenverlag, 2024, Stand: 1/2024, Faltblatt: 8 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Arbeitskammer des Saarlandes

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (PDF | 476 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmenden 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch Samstage. Bei der 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub somit - auf Arbeitstage umgerechnet - 20 Arbeitstage.

Jedoch ist stets zu prüfen, ob nicht der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvertrag einen höheren Urlaubsanspruch vorsieht. Schwerbehinderten steht nach § 208 SGB IX eine Woche Zusatzurlaub zu.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Jugendliche richtet sich nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz und ist etwas höher als der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Erwachsene.

Wo bekommen Sie den Text?

Arbeitskammer des Saarlandes
https://www.arbeitskammer.de/publikationen/

Referenznummer:

R/NV6317x20

Informationsstand: 04.06.2024