Das Ziel der Studie ist es, Ansätze und Maßnahmen im Ausland zu finden, die zu einem barrierefreien Arbeitsumfeld beitragen. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere die Beispiele, die über den Einzelfall hinausgehen, übergeordnete Veränderungen anstoßen und dadurch auf mehrere Unternehmen übertragbar sind.
Die im Ausland erhobenen und bewerteten Beispiele sollen Unternehmen in Deutschland und deren Verbänden sowie andere Beteiligte (Politik, Sozialpartner, Träger der sozialen Sicherung und Dienstleister von Teilhabeleistungen) anregen sowie Lösungsansätze aufzeigen.
Mit den Ergebnissen der Studie soll das Bewusstsein von Unternehmen in der Privatwirtschaft in Deutschland zum Thema Barrierefreiheit gesteigert werden. Dabei geht es stets auch um ein Mehr an Inklusion in Unternehmen in Deutschland.
Des Weiteren soll mit der Studie auch die Umsetzung des Auftrags erleichtert werden, der sich aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aus dem Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) in Verbindung mit dem Artikel 9 (Zugänglichkeit) für die Bundesrepublik Deutschland ergibt.
Danach sollen Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, den Lebensunterhalt durch Arbeit in einem allgemein zugänglichen Arbeitsmarkt verdienen.
Mit der im NAP 2.0 aufgenommenen Studie verwirklicht die Bundesregierung auch den Auftrag der UN-BRK gemäß Artikel 31 hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit. Danach stellen die Vertragsstaaten, also auch Deutschland, eine Zusammenarbeit sicher, indem auf internationaler Ebene Informationen, Erfahrungen und vorbildliche Praktiken ausgetauscht werden.