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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich durch die Krankenkassen - Bedarfsfeststellung und Begutachtung im Lichte des SGB IX

Autor/in:

Dittmann, René; Fuchs, Harry

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation, 2024, 11(04), Seite 35-43, Halle (Saale): Universitätsverlag Halle-Wittenberg, ISSN: 2366-7877 (Linking)

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Dittmann, René; Fuchs, Harry

Der Text steht in der Zeitschrift:
RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation, 11(04), Seite 35-43

Den Text gibt es seit:
2024

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die Versorgung mit einem Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich nach § 33 Absatz 1 SGB V muss regelmäßig durch die zuständige Krankenkasse bewilligt werden. Dabei kann sie in geeigneten Fällen den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Gutachtens über die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels (§ 33 Absatz 5b SGB V) beauftragen. Weniger Beachtung erfährt der Umstand, dass Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich nach § 33 Absatz 1 SGB V Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 SGB V), bei denen das SGB IX und dessen Begutachtungsregelung in § 17 SGB IX anzuwenden sind.

Ziel dieses Beitrags ist, die mit dem SGB IX verbundenen Auswirkungen auf die Prüfung eines beantragten Hilfsmittels zum Behinderungsausgleich durch eine Krankenkasse und vor diesem Hintergrund den Zweck eines Gutachtens nach § 17 SGB IX aufzuzeigen. Daran anknüpfend wird der Frage nachgegangen, wie die gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes bei der Hilfsmittelversorgung im Lichte des § 17 SGB IX zu betrachten sind.

Wo bekommen Sie den Text?

RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Zeitschrift für Rehabilitations-, Teilhabe- und Schwerbehindertenrecht
https://uvhw.de/rp-reha.html

RP Reha - Recht und Praxis der Rehabilitation
Zeitschrift für Rehabilitations-, Teilhabe- und Schwerbehindertenrecht
https://uvhw.de/rp-reha.html

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0184/0202

Informationsstand: 06.01.2025