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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: DAISY-Spieler ist Blindenhilfsmittel

Autor/in:

Richter, Michael

Herausgeber/in:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Quelle:

Die Gegenwart, 2008, 62(07/08), Seite 15, Berlin: Eigenverlag

Jahr:

2008

Der Text ist von:
Richter, Michael

Der Text steht in der Zeitschrift:
Die Gegenwart, 62(07/08), Seite 15

Den Text gibt es seit:
2008

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Das Sozialgericht Fulda verurteilte am 15. Mai 2008 (Aktenzeichen S 4 KR 572/06) eine Krankenkasse zur Finanzierung eines DAISY-Abspielgeräts.

Der gerichtlich hinzugezogene Sachverständige hatte in einer zweistündigen Vorführung das Argument der gesetzlichen Krankenkasse, das DAISY-Abspielgerät sei kein Hilfsmittel, sondern ein gebrauchsangepasster MP3-Player, widerlegt.

Da die Berufung nicht zugelassen wurde, ist das Urteil bereits rechtskräftig. Dr. Michael Richter, der die Rechtsvertretung übernahm, rät, bereits bei der Antragstellung auf das Urteil zu verweisen.

Lehnt die Krankenkasse dennoch ab, sollte man binnen eines Monats mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch einlegen. Sehbehinderte Menschen mit Internetzugang, die ein offenes Lesesystem oder entsprechende Spezialsoftware besitzen, haben allerdings keinen Anspruch, da sie sich die frei verfügbare DAISY-Software für den PC beschaffen können.

Wo bekommen Sie den Text?

Verbandszeitschrift Sichtweisen (vormals: „Die Gegenwart“)
https://www.dbsv.org/verbandszeitschrift-sichtweisen.html
https://www.sichtweisen-online.org

Die „Sichtweisen“ erscheinen online, per App, in Print und Braille und auf CD.
Alle Infos dazu gibt es beim DBSV:
https://sichtweisen-online.org/abonnement

Verbandszeitschrift Sichtweisen (vormals: „Die Gegenwart“)
https://www.dbsv.org/verbandszeitschrift-sichtweisen.html
https://www.sichtweisen-online.org

Die „Sichtweisen“ erscheinen online, per App, in Print und Braille und auf CD.
Alle Infos dazu gibt es beim DBSV:
https://sichtweisen-online.org/abonnement

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0114/6723

Informationsstand: 19.08.2008