Gut angepasste, praxisnahe Hilfsmittel tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität eines Patienten bei. Die Autorinnen gehen in dem Artikel näher darauf ein, warum Sitzen im Alltag so eine große Bedeutung hat und warum bei der Versorgung mit Hilfsmitteln die Selbstständigkeit des Patienten so wichtig ist. Des Weiteren wollen sie konkrete Anregungen geben, was bei einer Versorgung mit Hilfsmitteln, zuerst beim Sitzen und dann auch bei anderen Ausgangsstellungen, zu beachten ist.
Röper und Pohl betonen, dass der Stand für bimanuelles (beidhändiges) Handeln keine so ausgeprägte Bedeutung wie der Sitz hat. Im Alltag bietet der Sitz die Möglichkeit der Ruhe und Entspannung. Ebenso bietet er auch eine stabile Position, um feinmotorisch handeln zu können. Viele Tätigkeiten werden in sitzender Position ausgeführt (VerkäuferInnen an der Kasse, Büroangestellte, Kraftfahrer, Taxifahrer,
usw.)
Der Sitz ist in unserem Kulturkreis die „am häufigsten eingenommene Ausgangsstellung". Auch unsere Umwelt und Umgebung ist darauf eingerichtet. Die sitzende Position bietet sich geradezu an, um adäquat und integriert am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen zu können. Durch die gleiche Augenhöhe ist eine ebenbürtige Kommunikation möglich. Ebenso schafft der erhöhte Sitz auch einen Überblick über das nähere Umfeld.
Beim Sitzen handelt es sich um eine aktive statische Haltearbeit, die wir so ökonomisch wie möglich ausführen sollten. Dazu ist für jeden eine optimale Sitzposition notwendig. Reichen die eigenen Fähigkeiten dazu nicht aus, so ist Hilfe von außen erforderlich.
Es ist wichtig, bei jeder Hilfsmittelversorgung die Fähigkeiten des Kindes/Patienten/Menschen zu berücksichtigen. Dabei gilt das Motto: „So viel Hilfe wie nötig, aber so viel Selbstständigkeit wie möglich.“ Das Hilfsmittel soll die nicht vorhandenen Fähigkeiten des Kindes ersetzen. Alle übrigen, vorhandenen Fähigkeiten sollen nicht erschwert oder ganz verhindert werden und somit die Selbstständigkeit einschränken.
Im weiteren Verlauf geben die Autorinnen Anregungen zur optimalen Gestaltung einer Hilfsmittel- und Sitzmöbel-Versorgung. Ist es zu einer „vorläufigen“ Entscheidung gekommen, so sollte das Hilfsmittel für einige Zeit ausprobiert werden. Anschließend wird eine Verordnung erstellt. Diese geht an das Sanitätshaus mit der Bitte um Kostenklärung und anschließende Auslieferung. Wichtig ist ein Abschlusstermin, nachdem es zu Hause ausprobiert wurde. Häufig sind noch einige kleine Änderungen notwendig.
Anschließend unterscheiden Röper und Pohl zwischen Sitzmöglichkeiten (Hilfsmittel) für den Innenbereich und für den Außenbereich. Wichtig bei der Anpassung eines Sitzmöbels sind 90-Grad-Stellungen der unteren Extremitätengelenke und die richtigen Sitzmaße des Patienten. Für den Innenbereich gibt es den handelsüblichen Stuhl, den Therapiestuhl sowie die Sitzschale mit den unterschiedlichsten Untergestellen. Bei Sitzmöglichkeiten für den Außenbereich handelt es sich in den meisten Fällen um einen Rollstuhl. Ob es ein Schiebe-, Aktiv-, Elektro-, Einhandrollstuhl oder ein Rollstuhl mit Hilfsmotor ist, wird individuell bei der Rollstuhlversorgung entschieden. Das Gleiche gilt für die angepasste Sitzeinheit und das Zubehör.
Bei Hilfen zum Stehen werden Stehbett, Bauchschrägliegebrett und Stehständer unterschieden. Bei den Hilfen zum Gehen handelt es sich um Gehhilfen oder Laufgeräte. Für die Hilfen zur Lagerung kommen alle Hilfen in den Einsatz, die denkbar sind. Von der Matratze zur weichen Unterlage bis hin zum speziell angefertigten Lagerungskissen. Das typische Hilfsmittel zur aktiven Bewegung ist außer dem Aktiv- und Elektro-Rollstuhl das Fahrrad.
Bei allen beschriebenen Hilfen geht es neben Selbstständigkeit und Freude an Aktivität immer hauptsächlich um die Vermeidung medizinisch-orthopädischer Spätfolgen. Von daher sind das Einhalten von Symmetrien und Erhalten von Gelenkbeweglichkeiten besonders wichtig.
Abschließend gehen die Autorinnen darauf ein, was bei einer Kostenablehnung zu tun ist. Auf die schriftliche Ablehnung muss innerhalb von vier Wochen ein schriftlicher Widerspruch erfolgen, eventuell zusätzlich mit einer ärztlichen oder therapeutischen Begründung. Bei einer zweiten schriftlichen Ablehnung ist es günstig, sich von einem der sozialen Verbände (zum Beispiel Sozialverband Deutschland oder Körperbehindertenverein) beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Das Sozialgerichtsverfahren ist kostenlos.