Mobilität hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Mobilität heißt Beweglichkeit, Lebendigkeit, Wandel. Mobilität führt zur Erweiterung unseres Aktionsradius, zur aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt, eröffnet immer neue Wahlmöglichkeiten und dient der Aufnahme und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten.
Vor dem aktuellen Hintergrund der
UN-Behindertenrechtskonvention (
UN-
BRK), die im Jahre 2009 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, kommt der Mobilität eine besondere Schlüsselrolle zu. Das Ziel der
UN-
BRK stellt die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dar.
Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten und gleichberechtigen Teilhabe. Dies betrifft nicht nur das Recht auf Bildung und inklusive Schule, sondern umfasst auch die Lebensbereiche Arbeit und Freizeit. Im Bestreben, Partizipation, Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten und Inklusion für jeden Menschen zu erreichen, muss Mobilität als fundamentale Voraussetzung ermöglicht werden.
Dabei stehen die Aspekte Verkehrstechnik und Pädagogik im Vordergrund. Einerseits geht es darum, die Strukturen zu verändern, das heißt den Straßenverkehr barrierefreier und kommunikationsfreundlicher zu gestalten, andererseits die Menschen durch eine adäquate Mobilitätsbildung auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten.
Etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist heute mobilitätseingeschränkt
bzw. -behindert. Durch die zunehmende Zahl älterer Menschen wird dieser Anteil in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen. Zur Gruppe der Mobilitätsbehinderten gehören Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, aber auch Menschen mit viel Gepäck oder Kinderwagen, ältere oder ortsunkundige Menschen
etc. Jeder von uns kann sehr schnell vorübergehend oder dauerhaft mobilitätsbehindert werden.
[Aus: Information der Herausgebenden]