Das Ziel der Ausarbeitung besteht darin, über Hilfsmittel zur Computernutzung, über Ausbildungsmöglichkeiten zum Erlernen des Umgangs mit Computern und über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Kostenträger zu informieren.
Es wird über das gegenwärtige Marktangebot an technischen Hilfen zur Benutzung von Personal Computern informiert. Um einen besseren Überblick über das Hilfsmittelangebot in diesem Bereich zu erhalten, ist der Personenkreis der behinderten Computerbenutzer in drei Gruppen unterteilt.
Personen, die auf Grund starker Sehbehinderung die üblicherweise eingesetzten Computerbildschirme nicht mehr ablesen können, sind Bildschirmlesegeräte, Großschriftsysteme, Textlesesysteme und Sprachausgaben als geeignete Hilfsmittel zugeordnet.
Blinden Personen sind zur Computerbedienung Braillezeilen, Sprachausgaben, Brailledrucker, Textlesesysteme und die speziellen Softwareprogramme, mit denen blinden Personen das Arbeiten unter dem Betriebssystem Windows ermöglicht werden soll, zugeordnet.
Für körperbehinderte Personen ist die Bedienung der gebräuchlichen Eingabegeräte das Problem, für die es spezielle Geräteadaptionen und Zusatzeinrichtungen gibt.Für alle genannten Personengruppen gilt, dass oftmals komplette Arbeitsplatzlösungen erforderlich sind, bei denen nicht nur die verwendeten Geräte und Hilfsmittel aufeinander abgestimmt werden, sondern auch das Arbeitsumfeld, wie zum Beispiel die Beleuchtung, einbezogen werden muss.
Weiter werden die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung technischer Hilfen zur
PC-Benutzung und bei der Ausbildung an diesen Geräten, sowie auch Dienstleistungsaspekte, Kompatibilitätsanforderungen, und arbeitsorganisatorische Anpassung behandelt.
Der Umgang mit Hilfsmitteln zur Computerbenutzung erfordert oftmals eine spezielle Ausbildung. Über die entsprechenden Angebote vonseiten der Hersteller und über die öffentlichen Förderprogramme informiert Abschnitt 2.