Beschreibung:
Das steht in dem Text:
Mit dem Gutachten zum „Problemfeld Höhenüberwindung in und an Gebäuden“ sollen unterschiedliche Gruppen technischer Geräte einbezogen und daraufhin verglichen werden, inwiefern sie geeignet sind, körperbehinderte und altersgebrechliche Personen bei der Überwindung von Treppen zu unterstützen.
Unterschiedliche Gruppen technischer Geräte wie zum Beispiel stationäre Treppenaufzugsanlagen und mobile Treppensteiger werden miteinander verglichen. Entscheidungskriterien für die Auswahl der jeweils geeignetsten Hilfsmittelgruppen sind dabei die physische Konstitution des Hilfsmittelbenutzers, die baulich-räumlichen Gegebenheiten und die jeweils konkreten Zwecke für die das Hilfsmittel eingesetzt werden soll. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die erforderliche Berücksichtigung dieser Kriterien die Möglichkeiten der Auswahl zwischen unterschiedlichen Produktgruppen stark einschränkt und oft einen Kompromiss bei der Entscheidung für das jeweils geeignetste Gerät erzwingt. Bei einer unzureichenden Berücksichtigung dieser Kriterien kann es leicht zur Beschaffung von Geräten einer wenig geeigneten Hilfsmittelgruppe und damit zur kostspieligen Fehlversorgung kommen.
Aus den besonderen Anforderungen an technische Hilfen zur Treppenüberwindung ergibt sich ein Bedarf an Anbieterleistungen, die über die Anfertigung und Gestaltung des eigentlichen Gerätes hinausgehen. Neben der betriebsfertigen Erstellung der Anlage sind Service und Wartung sowie Beratungsleistungen zur Auswahl des geeigneten Gerätes von großer Bedeutung. Für die Aufstellung und für den Betrieb von technischen Hilfen zur Treppenüberwindung sind die gerätetechnischen und baurechtlichen Bestimmungen und Normen zu beachten. Hier ist zum Beispiel hervorzuheben, dass dem Einsatz fest installierter Treppenaufzüge in öffentlichen Gebäuden und Gebäudeteilen erhebliche baurechtliche Schranken gesetzt sind.
Bei der Finanzierung durch Kostenträger ist zu vermerken, dass insbesondere von den Sozialversicherungsträgern die Kostenübernahme fest installierter Geräte abgelehnt wird, da es sich hierbei nicht um Hilfsmittel handelt, sondern um Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entsprechenden Wohnung. Die Erfahrungen zeigen, dass in einigen wenigen Fällen Krankenkassen dazu bereit waren, zumindest die anteiligen Kosten für ein vergleichbares mobiles Gerät zu übernehmen.
Wo bekommen Sie den Text?
DIAS GmbH
Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen
https://dias.de/