In der Gotthilf-Vöhringer-Schule wird die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Arbeitsplatz als zweijährige Vollzeit-Ausbildung und als dreijährige berufsbegleitende Ausbildung angeboten.
Erzieherinnen und Erzieher am Arbeitsplatz haben die Aufgabe, körperlich, seelisch oder geistig behinderte Menschen, Abhängige oder psychisch Kranke in pädagogischer Verantwortung durch entsprechende Ausbildung oder Anleitung beruflich zu rehabilitieren. Die Erzieherin oder der Erzieher muss angemessene Arbeitsfelder herausfinden, um die dazu notwendigen Arbeitstechniken zu vermitteln. Erzieherinnen
bzw. Erzieher sollen berufliche Grundqualifikationen vermitteln und sozialpädagogische Betreuungs- und Beratungsfunktionen übernehmen. Die Tätigkeitsfelder sind WfB, Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke, Einrichtungen der Psychiatrie, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Einrichtungen des Strafvollzugs und der Nichtsesshaftenhilfe.
Bei der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Arbeitsplatz handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt, deren Bestehen zur Ableistung eines Berufspraktikums berechtigt, das zur staatlichen Anerkennung führt.
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Arbeitsplatz an der Gotthilf-Vöhringer-Schule setzt
1) die Fachschulreife und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Ausbildung oder
2) den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine zweijährige berufliche Tätigkeit und
3) das Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der Gotthilf-Vöhringer-Schule voraus.
Die Vollzeit-Ausbildung in Fachtheorie und Fachpraxis dauert zwei Jahre, die berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform drei Jahre. Der Abschluss erfolgt durch staatliche Prüfung.