Die Verbesserung der Lebensqualität durch neue Technologien setzt für behinderte Menschen voraus, dass sie am technischen Fortschritt in gleichem Umfang teilnehmen können wie andere Menschen. Politische und rechtliche Steuerungsinstrumente müssen diese Teilhabe sicherstellen. Es geht dabei nicht nur lediglich um ein Zugänglichmachen, sondern darüber hinaus (aktiv) auch um die Ermöglichung einer gezielten Nutzung für Behinderte. Lebensqualität, verstanden als die Bedürfnisrealisierung in den unterschiedlichen Lebensbereichen und Lebensphasen, verlangt vor allem die Teilhabe an Interaktions- und Kommunikationsprozessen.
1. Erziehung und Bildung
Der Begriff der neuen Technologien ist im Bereich "Bildung und Erziehung" eng verbunden mit dem Computer und anderen Mitteln, die auf die computergesteuerte Arbeitswelt vorbereiten oder diese simulieren. Alle diese Anwendungen sind heute überwiegend positiv besetzt. Die Sonderpädagoik stellt darüber hinaus an die neuen Informationstechnologien im Wesentlichen zwei Forderungen: die Lebenserschwernisse Behinderter vermindern und die Teilhabe Behinderter am Leben der Gesellschaft verbessern helfen. Es geht also nicht primär um die Einführung von Informatikunterricht in Sonderschulen, sondern um die Verbesserung pädagogischer Hilfen durch die Nutzung der neuen Informationstechnologien. Analysen hierzu zeigen, das dies heute prinzipiell möglich, aber nur teilweise verwirklicht ist.
2. Eignungsfeststellung, Berufsberatung und berufliche Bildung
Die Eignungsfeststellung beruflich relevanter Fähigkeiten im Vorfeld beruflicher Rehabilitation liegt überwiegend in der Hand der psychologischen Dienste der Arbeitsämter. Bei der beruflichen Bildung behinderter junger Menschen sind moderne Technologien nicht mehr wegzudenken. Unsicherheiten für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ergeben sich dadurch, dass unklar ist, wie und mit welcher Geschwindigkeit sich die Qualifikationsanforderungen verändern und welche Konsequenzen sich daraus für die berufliche Rehabilitation ergeben. Die rasche technologische Entwicklung macht ein" berufsbegleitendes Lernen" notwendig. Hier sind spezielle Lernangebote für behinderte Arbeitnehmer erforderlich: insbesondere Telelerner, spezielle Kurse der Berufsförderungswerke sowie Einzelplatzschulungen.
3. Beschäftigung
3.1 Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Die heutige Arbeitswelt ist durch den Einsatz neuer Technologien gekennzeichnet und unterliegt raschen und drastischen Veränderungen. Behinderte Menschen müssen an sämtlichen neuen Arbeitsformen partizipieren können.
Neue Kommunikationsmedien erfordern einerseits Maßnahmen, um die Teilhabe behinderter Menschen an den neuen Arbeitsformen sicherzustellen; gleichzeitig eröffnet die Telearbeit aber auch neue Chancen für eine berufliche Integration von Behinderten. Die Trennung der Arbeit von Raum- und Zeitbindungen kann helfen, behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Man darf hier aber nicht die möglichen negativen Folgen vergessen, insbesondere die Gefahr der sozialen Isolation.
3.2 in Werkstätten für Behinderte
Werkstätten für Behinderte verfolgen pädagogische und ökonomische Ziele. Die meisten haben bereits selbst die Relevanz der neuen Medien erkannt und unterschiedlichste Initiativen ergriffen, um die neuen Technologien im Betrieb umzusetzen. Manche Werkstätten versuchen, durch den Einsatz von
EDV neue und angemessene Betätigungsfelder auch für Schwerstkörper- und Mehrfachbehinderte zu eröffnen.
Als ein weiteres Beispiel für die sinnvolle Nutzung neuer Technologien in Behindertenwerkstätten wird die Entwicklung von Lernsoftware für geistig behinderte Beschäftigte beschrieben, wobei es nicht nur um die Erhöhung der Produktivität geht, sondern auch um die Persönlichkeitsförderung von behinderten Mitarbeitern.