Die vorliegende Überarbeitung der bislang als „Bamberger Merkblatt“ bekannten Begutachtungsempfehlung für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen (Teil 1: Berufskrankheit (BK)
Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“ und Teil 2: Hautkrebserkrankungen gemäß BK-Nrn. 1108, 2402, 5102, 5103) wurde von Oktober 2010 bis November 2015 auf gemeinsame Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (
DGUV) in einem interdisziplinären Arbeitskreis auf Konsensbasis erstellt.
Hautkrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen. In der Vergangenheit handelte es sich dabei weit überwiegend um Handekzeme der Berufskrankheit (BK)
Nr. 5101. Mit Aufnahme der BK
Nr. 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ zum 1. Januar 2015 bestimmen zunehmend auch Hautkrebserkrankungen das BK-Geschehen. Teil 2 der Bamberger Empfehlung enthält eine Übersicht der zurzeit nach deutschem Recht anerkennungsfähigen Hautkrebserkrankungen.
Haut- und Hautkrebserkrankungen entstehen in der Regel durch das Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren, die natürlich auch arbeitsbedingt sein können. Dabei ist die Beurteilung, ob eine Erkrankung im Einzelfall arbeitsbedingt verursacht oder
ggf. verschlimmert ist, häufig nicht einfach und soll sich immer am aktuellen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse orientieren. Gleiches gilt für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (
MdE), bei der auf allgemein anerkannte Erfahrungssätze zurückzugreifen ist.
Seit dem Jahr 2003 stehen mit dieser bereits mehrfach überarbeiteten Begutachtungsempfehlung wissenschaftlich fundierte Beurteilungsgrundlagen für arbeitsbedingte Hautkrankheiten zur Verfügung. Diese haben maßgeblich zur Gleichbehandlung der betroffenen Versicherten beigetragen. Die Weiterentwicklung des medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, Änderungsvorschläge aus Wissenschaft und Praxis und Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen führen zu regelmäßigen Aktualisierungen durch einen interdisziplinär besetzten Arbeitskreis.
Die Bamberger Empfehlung folgt im Aufbau dem typischen Begutachtungsablauf, der zunächst die Sicherung der Diagnose, dann die Beurteilung des Zusammenhangs und im Anschluss die Beurteilung der Funktion sowie der Minderung der Erwerbsfähigkeit (
MdE) beinhaltet. Therapieempfehlungen sollen sich immer an den einschlägigen Leitlinien orientieren. In einem gesonderten Kapitel werden Hinweise zu möglichen Maßnahmen der Individualprävention nach § 3 Berufskrankheitenverordnung (BKV) gegeben.
[Aus: Information der Herausgebenden]