Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge C behandeln Fragen der Begutachtung - unter anderem für die Gewährung von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, Renten oder
GdB-Nachweise, die in der sozialrechtlichen Praxis oft eine wichtige Rolle spielen. Im Fokus steht außerdem die praktische Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (
ICF) etwa als Assessmentinstrument.
Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit dem Thema der Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit bei einem Beamten auseinander und bespricht dazu eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz von 28.11.2014. Im vorliegenden Fall wurde ein durch natürliche ultraviolette Strahlung entstandener Hautkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt. Das Gericht wies darauf hin, eine Anerkennung sei nach dem Beamtenrecht, trotz wissenschaftlicher Begründung, anders als im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung erst mit Aufnahme in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung möglich.
Die Autorin greift die beamtenrechtliche Unfallfürsorge auf und nimmt schließlich Bezug auf neue anerkannte Krankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung und im Besonderen die Berufskrankheit
Nr. 5103 ("Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung").