Bei der Beurteilung des
GdS von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft
bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung zu berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem Leidensverlauf kommt ein Durchschnitts-
GdS in Betracht. Bei Kindern können sich Hautkrankheiten schwerer auswirken als bei Erwachsenen.
Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit
(z. B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen und ähnlichem muss außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen die Höhe des
GdS.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können.
Kontaktekzeme
(z. B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)
- geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend [0-10]
- sonst [20-30]
Atopisches Ekzem ("Neurodermitis constitutionalis", „endogenes Ekzem")
- geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend [0-10]
- bei länger dauerndem Bestehen [20-30]
- mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall [40]
- mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr [50]
Seborrhoisches Ekzem
- geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen [0-10]
- sonst, je nach Ausdehnung [20-30]
- selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene [0-10]
- häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen oder Allergene [20-30]
- schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf [40-50]
Eine systemische Beteiligung
z. B. des Gastrointestinaltraktes oder des Kreislaufs ist
ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
- bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung [10]
- sonst [20-40]
- bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall [50-80]
in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher.
- auf die Prädilektionsstellen beschränkt [0-10]
- ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten [20]
- bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z. B. an den Händen) [30-50]
Eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung (mit Zerstörung der Nagelplatten) sowie eine Gelenk- und Wirbelsäulenbeteiligung sind zusätzlich zu bewerten.
- bei begrenztem Hautbefall [0-10]
- bei Befall aller Finger- und Fußnägel, ggf. mit Zerstörung von Nagelplatten [20]
Chronisch rezidivierendes Erysipel
- ohne bleibendes Lymphödem [10]
- sonst, je nach Ausprägung des Lymphödems [20-40]
Chronisch rezidivierender Herpes simplex
- geringe Ausdehnung, bis zu dreimal im Jahr rezidivierend [0-10]
- größere Ausdehnung, häufiger rezidivierend [20]
Der
GdS richtet sich allein nach dem Ausmaß einer eventuellen Entstellung.
Pigmentstörungen
(z. B. Vitiligo)
an Händen und/oder Gesicht
- gering [10]
- ausgedehnter [20]
- sonst [0]