Fachbeiträge B - Arbeitsrecht:
Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81 SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Diskussionsgegenstand:
Der Autor stellt in diesem Beitrag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor und kommentiert es. Dem EuGH wurde von einem polnischen Gericht die Frage vorgelegt, ob eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 2 RL 2000/78/EG auch dann vorliegen kann, wenn ein Arbeitgeber innerhalb der Gruppe von Menschen mit Behinderungen differenziert.
Dem zugrunde lag der Fall, dass ein Krankenhaus seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen eine Prämienzahlung in Aussicht gestellt hat, wenn sie bei ihm bis zu einem bestimmten Stichtag einen Anerkennungsbescheid ihrer Behinderung einreichen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dies bereits getan hatten, konnten die Prämie nicht erhalten. Der EuGH entschied, dass die Richtlinie auch auf Ungleichbehandlungen zwischen Menschen mit Behinderungen anzuwenden sei und gab dem polnischen Gericht einige Hinweise zur Beurteilung, ob es sich vorliegend um eine verbotene Diskriminierung handelt.
Der Autor verweist in seinem Kommentar auf weitere Rechtsquellen, insbesondere die UN-BRK, die die Feststellungen des EuGHs zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots der Richtlinie stützen. Außerdem setzt er sich mit den Aussagen des Gerichts zur Stichtagsregelung als Diskriminierung wegen einer Behinderung auseinander. Abschließend stellt er die Relevanz der Entscheidung für das deutsche Recht dar.