Fachbeiträge A - Sozialrecht:
Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
Diskussionsgegenstand:
Im vorliegenden Beitrag besprechen die Autor:innen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2021, Aktenzeichen 12 TaBV 402/21. Das Landesarbeitsgericht bejaht in seinem Beschluss die Frage, ob das Ende der Amtsperiode des Personalrats mit der Beendigung einer fingierten Selbstständigkeit eines Dienststellenteils beziehungsweise einer Nebenstelle mittels eines Verselbstständigungsbeschlusses auch das Ende der Amtszeit der dort gewählten Schwerbehindertenvertretung bedingt.
Dies ergebe sich aus § 177 Absatz 7 Satz 3 SGB IX, wonach das Amt vorzeitig erlischt, wenn die Vertrauensperson ihre Wählbarkeit verliert. Anlass für den Verlust der Wählbarkeit war im vorliegenden Fall das Ende der Existenz der durch den Verselbstständigungsbeschluss fingierten Dienststelle. Schließlich verneint das Gericht das Bestehen etwaiger Übergangsmandate, da der § 177 Absatz 8 SGB IX in Verbindung mit § 21a BetrVG ausdrücklich nur für Betriebe und damit nicht für Dienststellen anwendbar sei.
Die Autorin und der Autor begrüßen die Entscheidung. Sie betonen zugleich die Relevanz der Schwerbehindertenvertretung und merken an, dass nach einem Verselbständigungsbeschluss möglichst zeitnah eine Schwerbehindertenvertretung in der selbstständigen Dienststelle gewählt werden sollte, damit eine möglichst lange Amtszeit gewährleistet werden kann.