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Dokumentart(en): Graue Literatur Forschungsergebnis
Titel der Veröffentlichung: Beitrag B01-2021: Zum Stand der Etablierung und Finanzierung der Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen

Der Text ist von:
Schachler, Viviane; Schreiner, Mario

Den Text gibt es seit:
2021

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge B - Arbeitsrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81 SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Diskussionsgegenstand:

Die Autor:innen stellen in ihrem Beitrag die Ergebnisse einer im Herbst 2019 durchgeführten bundesweiten quantitativen Befragung von Werkstattleitungen/Geschäftsführungen anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vor, im Rahmen derer Daten zum Stand der Etablierung und Finanzierung von Frauenbeauftragten in WfbM erhoben werden sollten.

Dabei wurden 733 WfbM angeschrieben; der Erhebungsrücklauf betrug 19 Prozent (140 Fragebögen). Bei 98 Prozent der befragten WfbM war zum Zeitpunkt der Erhebung eine Frauenbeauftragte gewählt. Eine Einbindung der Frauenbeauftragten in interne Arbeitskreise oder Gremien der Werkstatt findet bei 79 Prozent der befragten WfbM statt. An Schulungen zur Vorbereitung auf ihr Amt haben 90 Prozent der Frauenbeauftragten teilgenommen, wobei der Schulungsumfang von 4 bis 6 Tagen bei einem Drittel der WfbM deutlich unter dem gegebenen Anspruch von 20 Tagen liegt.

Hinsichtlich der Kostensätze zur Finanzierung der Aufgaben liegen für 34 Prozent der befragten WfbM genaue Angaben vor. Die Höhe des Kostensatzes dieser WfbM liegt zwischen 0,08 bis 1,04 Euro und im Durchschnitt bei 0,29 Euro pro Tag/weiblicher WfbM-Beschäftigter. Dies liegt deutlich unter dem in der Gesetzesbegründung angenommenen Kostensatz von 0,40 Euro. Bei 42 Prozent der WfbM wurde eine eigene Kostenstelle für die Frauenbeauftragte eingerichtet.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Etablierung der Frauenbeauftragten zwar begonnen hat, aber noch auf schwachen Füßen steht.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

DVfRB2101

Informationsstand: 12.05.2021