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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag B15-2015: Die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen und die fristgerechte Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Teil 1 - Anmerkung zu BAG, Urteil vom 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge B: Arbeitsrecht

Autor/in:

Nebe, Katja

Herausgeber/in:

Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2015, 5 Seiten

Jahr:

2015

Der Text ist von:
Nebe, Katja

Den Text gibt es seit:
2015

Online-Publikation anzeigen (PDF | 175 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge B - Arbeitsrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81 SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Diskussionsgegenstand:

Die Autorin bespricht in dem zweiteiligen Beitrag eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. Mai 2015. Geklagt hatte eine schwerbehinderte Bewerberin mit multipler Sklerose, der zunächst eine Elternzeitvertretung in Aussicht gestellt wurde. Nach Bekanntwerden ihrer Behinderung zog der potenzielle Arbeitgeber, ein Betreiber von Hallen- und Freibädern, sein Angebot jedoch zurück. Er begründete dies mit der mangelnden gesundheitlichen Eignung der Bewerberin. Die Klägerin machte gerichtlich Schadensersatzansprüche geltend.

In Teil 1 des Beitrags befasst sich die Autorin damit, ob die gesetzliche Frist von zwei Monaten zur außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadenersatzforderung (§ 15 Absatz 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) auch durch fristgerechte Klageerhebung eingehalten werden kann, wenn die Klage erst nach Fristablauf zugestellt wird.

Vom BAG wurde dies bejaht. Der Senat wendete sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und erklärte § 167 Zivilprozessordnung auf § 15 Absatz 4 AGG für anwendbar. Die Rechtsprechungsänderung ist nach Ansicht der Autorin dogmatisch gesichert und steht im Einklang mit der zivilrechtlichen Rechtsprechung.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Referenznummer:

DVfRB1515

Informationsstand: 09.12.2015