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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag D37-2015: Terminologische Klarheit als Wegbereiter für die praktische Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ihrer funktionellen Gesundheit

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge D: Konzepte und Politik

Autor/in:

Harm, Michael

Herausgeber/in:

Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2015, 5 Seiten

Jahr:

2015

Der Text ist von:
Harm, Michael

Den Text gibt es seit:
2015

Online-Publikation anzeigen (PDF | 175 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge D - Politik:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.

Diskussionsgegenstand:

Im diesem Beitrag thematisiert der Autor terminologische Differenzen des Behinderungsbegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) und des Sozialgesetzbuches (SGB) IX, deren uneinheitliche Verwendung er als hinderlich für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ihrer funktionellen Gesundheit ansieht. Er kritisiert die kategorische, zweigliedrige Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX, nach der eine Behinderung dann vorliegt, wenn eine mindestens sechsmonatige Abweichung der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit vom alterstypischen Zustand vorhanden ist und dadurch eine Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gemeinschaft vorliegt.

Der Autor fordert, sich an der dynamischen Definition des Behinderungsbegriffs in der UN-BRK und der ICF zu orientieren, wonach Behinderung als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern und sich das Verständnis von Behinderung ständig weiterentwickelt. Dazu geht er auf den „Gesetzesentwurf zur sozialen Teilhabe“ des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ein, in welchem auf eine notwendige terminologische Differenzierung hingewiesen wird. Des Weiteren nimmt er eine Klärung der Begriffe Inklusive Teilhabe, Behinderung, Funktionelle Teilhabebeeinträchtigungen, Zugangsbarrieren, Gesundheitliche Habilitation und Rehabilitation sowie teilhabebezogene Rehabilitationspädagogik vor.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

DVfRD1537

Informationsstand: 24.11.2015