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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: beitrag D8-2015: Zum Mehrkostenbegriff in § 40 Abs. 2 S. 2 SGB V nach dem Regierungsentwurf GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014

Obertitel:

Forum D - Entwicklungen und Reformvorschläge: Diskussionsbeitrag

Autor/in:

Walling, Fabian

Herausgeber/in:

Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2015, 2 Seiten

Jahr:

2015

Der Text ist von:
Walling, Fabian

Den Text gibt es seit:
2015

Online-Publikation anzeigen (PDF | 122 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Allgemeine Einführung zu Forum D:

Thematisch ist das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (seit September 2014) in nunmehr fünf Einzelforen untergliedert (Forum A, B, C, D und E).

In Forum D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.

Diskussionsgegenstand:

Der Autor beschäftigt sich in dem Beitrag mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014) und den Mehrkosten, wie sie in § 40 Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt sind.

Er stellt zunächst die Ausgangslage und die Problematik der Mehrkosten stationärer Rehabilitationsleistungen dar. Anschließend begrüßt er den Vorschlag im Regierungsentwurf, die Kostentragungspflicht solle bei zertifizierten Einrichtungen unabhängig vom Bestehen eines Versorgungsvertrags nach § 111 SGB V sein und das Wunsch- und Wahlrecht solle verstärkt werden. Der Autor kritisiert allerdings, dass sich die Differenzierung zwischen Wunsch- und Wahlrecht in der Praxis nicht durchgesetzt habe. Schließlich kritisiert er die Unklarheit der angemessenen bzw. nicht angemessenen Mehrkosten in verschiedenen Gesetzen.

Er kommt zu dem Ergebnis, Mehrkosten seien unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX nur solche Kosten, die nicht angemessen sind und schlägt eine entsprechende Formulierung für § 40 Absatz 2 Satz 2 SGB V vor.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Referenznummer:

DVfRD1508

Informationsstand: 20.03.2015