Allgemeine Einführung zu Forum D:
Thematisch ist das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht (seit September 2014) in nunmehr fünf Einzelforen untergliedert (Forum A, B, C, D und E).
In Forum D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Diskussionsgegenstand:
Der Autor beschäftigt sich in dem Beitrag mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014) und den Mehrkosten, wie sie in § 40 Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt sind.
Er stellt zunächst die Ausgangslage und die Problematik der Mehrkosten stationärer Rehabilitationsleistungen dar. Anschließend begrüßt er den Vorschlag im Regierungsentwurf, die Kostentragungspflicht solle bei zertifizierten Einrichtungen unabhängig vom Bestehen eines Versorgungsvertrags nach § 111 SGB V sein und das Wunsch- und Wahlrecht solle verstärkt werden. Der Autor kritisiert allerdings, dass sich die Differenzierung zwischen Wunsch- und Wahlrecht in der Praxis nicht durchgesetzt habe. Schließlich kritisiert er die Unklarheit der angemessenen bzw. nicht angemessenen Mehrkosten in verschiedenen Gesetzen.
Er kommt zu dem Ergebnis, Mehrkosten seien unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 9 SGB IX nur solche Kosten, die nicht angemessen sind und schlägt eine entsprechende Formulierung für § 40 Absatz 2 Satz 2 SGB V vor.