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Dokumentart(en): Sammelwerksbeitrag Forschungsergebnis Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Das deutsche Rehabilitationsrecht und die UN-BRK im Staatenberichtsverfahren

Vortrag auf dem 29. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium vom 2. bis 4. März 2020 in Hannover (ausgefallen)

Obertitel:

Prävention und Rehabilitation - der Betrieb als Partner

Autor/in:

Welti, Felix

Herausgeber/in:

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2020, Seite 223-225

Jahr:

2020

Der Text ist von:
Welti, Felix

Den Text gibt es seit:
2020

Online-Publikation anzeigen (in: Reha-Kolloquium 2020) (PDF | 6,8 MB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Nach Artikel 35 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legen die Vertragsstaaten den Vereinten Nationen mindestens alle vier Jahre einen Bericht vor. Dieser wird vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 34 UN-BRK) geprüft (Artikel 36 UN-BRK).

Der Ausschuss nimmt zu den Berichten Stellung. Im Verfahren werden auch Berichte des unabhängigen Mechanismus (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK), in Deutschland der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, und der Zivilgesellschaft (Artikel 33 Absatz 3 UN-BRK), in Deutschland insbesondere des Deutschen Behindertenrats (DBR), in die Diskussion einbezogen. Der zweite und dritte Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland wurde 2019 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/11745 vom 18.07.2019). Er reagiert insbesondere auf eine Fragenliste ("list of issues") des Ausschusses (CRPD/C/DEU/CO/-3 vom 21.09.2018). Mit der Behandlung des Staatenberichts im Ausschuss ist 2020 zu rechnen.

Die Dokumente und die Diskussion über sie sind geeignet, wichtige, auch international vergleichende Erkenntnisse über das deutsche Recht der Rehabilitation und Teilhabe zu liefern. Insbesondere sind das BGG-Weiterentwicklungsgesetz und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit dem ausdrücklichen Anspruch beraten und beschlossen worden, der Umsetzung der UN-BRK zu dienen (Bundestagsdrucksache 18/9522, 188). Es kann überprüft werden, wie weit dieser Anspruch auch international vom dazu berufenen Ausschuss anerkannt wird.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/R...

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/R...

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/NV1496x057

Informationsstand: 30.12.2020